"Ich habe tiefgefrorene Erbsen gekauft. Leider konnte ich nirgends die Information finden, woher sie stammten. Die Verkäuferin meinte, bei Tiefkühlware sei das nicht notwendig. Stimmt das?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Teresa Bauer, BSc MSc.
Muss nicht ausgewiesen werden
Ja, es stimmt leider. Tiefkühlobst und -gemüse zählen rechtlich zu den verarbeiteten Produkten, die Herkunft muss daher hier nicht ausgewiesen werden. Eine freiwillige Auslobung der Herkunft wäre aber natürlich möglich.
Würden die Erbsen aus Österreich kommen, so würde der Hersteller das wohl mit großer Wahrscheinlichkeit auf das Produkt schreiben – denn normalerweise wird ein regionaler Ursprung ja besonders gern auf Produkten beworben.
Bei Bio-Produkten besser nachvollziehbar
Bei Tiefkühlobst und -gemüse aus biologischem Anbau ist die Herkunft des Produktes etwas besser nachvollziehbar, denn sie ist zumindest mit der Kennzeichnung „EU-Landwirtschaft“, „Nicht-EU-Landwirtschaft“ oder „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ anzugeben.
Stammen alle Zutaten aus einem Land, kann der Anbieter auch das Land nennen. Das ist bei Bio-Tiefkühlgemüsemischungen meist nicht der Fall; bei Monoprodukten, die aus einer Zutat bestehen, wie Blattspinat oder Erbsen, deklarieren unserer Kenntnis nach viele Bio-Anbieter das konkrete Ursprungsland.