"Auf einer Packung tiefgekühlter Polardorsch fand ich kürzlich diese Angabe: Eingefroren am 12.03.2016, mindestens haltbar bis Ende 05.2018. Ist eine so lange Haltbarkeit erlaubt?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Katrin Mittl MSc.
Katrin Mittl MSc |
Durchaus üblich
Bei tiefgekühltem Fisch ist dieser Zeitraum zwischen dem Ersteinfrierdatum und dem Ende der Mindesthaltbarkeit durchaus üblich. Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird vom Erzeuger festgelegt. Es ist von mehreren Faktoren abhängig, die der Hersteller am besten kennt. Dazu zählen etwa die Beschaffenheit von Rohstoffen und Zutaten, aber auch Herstellungsverfahren.
Bei gefrorenen unverarbeiteten Fischereierzeugnissen muss das Einfrierdatum bzw. in jenen Fällen, in denen das Produkt mehr als einmal eingefroren wurde, das Datum des ersten Einfrierens angegeben werden. Fisch wird entweder sofort nach dem Fang, also z.B. gleich auf dem Schiff, filetiert und tiefgefroren oder er wird zunächst nur geköpft, ausgenommen und tiefgefroren. Dann muss er später an Land wieder aufgetaut, filetiert und erneut eingefroren werden.
"Aufgetaut" und "wieder eingefroren"
Insgesamt gilt: Lebensmittel, die vor dem Verkauf tiefgefroren wurden, aber aufgetaut verkauft werden, müssen den Hinweis „aufgetaut“ tragen. Wurde ein gefrorenes Lebensmittel aufgetaut und als verpacktes Lebensmittel wieder eingefroren, muss in oder bei der Bezeichnung des Lebensmittels „wieder eingefroren“ stehen.