Darf man Pilze bzw. Pilzgerichte wieder aufwärmen?
Aufwärmen möglich
Früher wurde empfohlen, Reste von Pilzgerichten nicht mehr aufzuwärmen. Grund dafür war, dass die Bildung von Giften befürchtet wurde. Diese Empfehlung gilt heute als überholt. Bleibt von einem Pilzgericht etwas übrig, kühlen Sie die Reste möglichst schnell herunter. Dann ab damit in den Kühlschrank; bei 2 bis höchstens 4 Grad C aufbewahren und möglichst bald verspeisen. Beim Wiedererwärmen das Pilzgericht auf mindestens 70 Grad C erhitzen bzw. noch besser: einmal kurz aufkochen.