Nährwertangaben zu Lebensmitteln sind ab dem 13. Dezember 2016 auf Verpackungen Pflicht.
Das gilt auch, wenn Produkte übers Internet verkauft werden. Zu deklarieren sind:
- Brennwert (Kalorienangabe)
- Fett
- gesättigte Fettsäuren
- Kohlenhydrate
- Zucker
- Eiweiß
- Salz
Die jeweils angegebenen Werte müssen sich auf 100 Gramm (g) oder 100 Milliliter (ml) des Lebensmittels beziehen. Zusätzliche Angaben pro Portion sind zulässig. Dargestellt wird diese Deklaration in Tabellenform.
Kaum Ausnahmen
Von der Pflicht zur Kennzeichnung gibt es nur wenige Ausnahmen. Dazu gehören alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol und Kleinverpackungen, deren größte Oberfläche weniger als 25 Quadratzentimeter beträgt (z.B. Kaugummi-Einzelverpackungen). Auch alle handwerklich hergestellten Lebensmittel, die direkt durch den Hersteller in kleinen Mengen an den Endkunden abgegeben werden, sind ausgenommen.
Lebensmittel, die vor dem 13. Dezember 2016 in den Verkehr gebracht werden und noch keine Nährwertkennzeichnung tragen, dürfen noch verkauft werden, bis die Bestände aufgebraucht sind.
Vereinheitlicht
Die Pflicht, die Nährwerte zu deklarieren, basiert auf der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 zur Information der Verbraucher über Lebensmittel. Diese Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist seit 12. Dezember 2011 in Kraft. Damit wurde die Kennzeichnung von Nahrungsmitteln innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht. Seit 13. Dezember 2014 ist die LMIV verbindlich gültig. Den Herstellern wurde eine Übergangsfrist bis zum 13. Dezember 2016 eingeräumt. Viele Produzenten informieren inzwischen aber schon freiwillig über die Nährwerte ihrer Produkte.