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Listerien im Quargel - Redaktionelle Richtigstellung

Prolactal wäre in drei Fällen bei Vorlage weiterer Unterlagen bereit gewesen Ansprüche dem Grunde nach anzuerkennen
VKI bringt dennoch in allen acht Fällen die Sammelklage ein.

Wir berichteten über die VKI-Sammelklage gegen Prolactal und schrieben in dem Zusammenhang, dass Prolactal nicht bereit war die Schadenersatzansprüche außergerichtlich anzuerkennen. In dieser Kürze war dies nicht ganz vollständig.

Wir stellen daher richtig: Der VKI hatte den Hersteller des Listerien-Quargels - die Firma Prolactal in Linz - im September aufgefordert, die Schadenersatzansprüche in acht Schadensfällen im Lichte eines medizinischen Sachverständigengutachtens anzuerkennen.

Zunächst wollte Prolactal weitere Gutachten im Zuge des anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens abwarten; Mitte November 2010 hat Prolactal dann in drei Fällen in Aussicht gestellt, die Ansprüche - dem Grunde nach - anzuerkennen, wenn seitens des VKI weitere Urkunden bzw Ergänzungsgutachten vorgelegt werden.

Der Höhe nach wären die Ansprüche weiter strittig geblieben. Der VKI hat daher - mit Zustimmung der Geschädigten - nicht weiter zugewartet und Anfang Dezember mit Sammelklage für acht Geschädigte rund 80.000 Euro gegen Prolactal eingeklagt.

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