Käufer muss darüber informiert werden
Grundsätzlich darf auch Tiefkühlfleisch, das aufgetaut wurde, verkauft werden. Allerdings muss der Händler den Käufer über diesen Umstand informieren – entweder durch einen Vermerk auf der Verpackung oder einen mündlichen Hinweis. Der Hintergrund dieser Vorschrift: Einmal aufgetautes Fleisch darf aus Gesundheitsgründen nicht wieder eingefroren werden.