„Kakao mit Mengenausgleich“ ist auf Fairtrade-Schokotafeln mitunter zu lesen. Dabei handelt es sich um eine Festlegung von Fairtrade International.
Der Mengenausgleich kommt zur Anwendung, wenn es bei der Verarbeitung eines Produktes keine Trennung zwischen Fairtrade- und Nicht-Fairtrade-Rohwaren gibt, weil die Zutaten nicht bis in die kleinste Einheit rückverfolgbar sind. Das ist etwa bei Kakao, Orangensaft, Tee und Zucker der Fall. Faire und konventionell produzierte Rohstoffe werden im Erzeugerland vermengt und der faire Anteil wird berechnet. Es muss aber sichergestellt sein, dass die eingekaufte Menge fair gehandelter Rohstoffe der verkauften Menge an Fairtrade- Produkten in der gesamten kontrollierten Lieferkette entspricht. Fairtrade-Kaffee muss über die gesamte Handels- und Verarbeitungskette nachverfolgbar sein – er stammt also tatsächlich zu 100 Prozent von Kaffeeplantagen des fairen Handels.