Mit der derzeit gültigen Kennzeichnungsverordnung für Allergene in Lebensmitteln haben Allergiker ihre Not: Abgesehen von der immer stärker eingeschränkten Produktauswahl besteht nach wie vor das Risiko, beim Essen einen schweren allergischen Schock zu erleiden.
Stellen Sie sich vor, Sie sind auf Erdnüsse allergisch und haben Lust auf eine schokoladeartige Süßigkeit. Kein Problem, denken Sie, bei dem reichhaltigen Angebot in Supermärkten müsste sich doch spielend etwas Leckeres finden lassen.
Falsch gedacht! Denn kämpfen Sie sich lesend durch diverse Zutatenlisten und erfassen das Kleingedruckte für Aschanti-frei, springt Ihnen allzu oft am Ende der Hinweis ins Auge: „Kann Spuren von Erdnüssen enthalten.“
Kann-Sätze wenig praxistauglich
Was derartige Kann-Sätze in der Praxis taugen, hat unser Test "Allergene in Lebensmitteln 10/2005" gezeigt: äußerst wenig. Damals haben wir 36 Proben von Milchschokoladen, Keksen, Frühstückscerealien und Joghurts aus österreichischen Verkaufsregalen gezogen und untersucht.
Auf 17 Produkten war eine Kann-Kennzeichnung für Hasel- bzw. Erdnüsse zu finden, aber nur vier enthielten tatsächlich eines dieser Allergene. Demgegenüber haben wir in sieben Erzeugnissen Allergene nachgewiesen, die überhaupt nicht deklariert waren, weder in der Zutatenliste noch als Kann-Satz.
Unsicherheit durch gültiges Recht
Schuld an der niedrigen Trefferquote trägt die momentane Gesetzeslage. Vor fünf Jahren ist eine entsprechende EU-Verordnung einer wichtigen Forderung von Konsumentenschützern nachgekommen: Sie verpflichtet die Hersteller von Fertiglebensmitteln, die Zutaten auf den Verpackungen anzugeben, und zwar auch dann, wenn nur kleine Mengen in der Rezeptur verwendet wurden.
Eine besondere Deklarationspflicht besteht dabei für die 14 Hauptallergene, die in Europa etwa 90 Prozent der Nahrungsmittelallergien auslösen: glutenhaltiges Getreide (z.B. Weizen, Dinkel Roggen), Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte (z.B. Mandel, Haselnuss, Walnuss, Pistazie), Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Süßlupinen sowie Mollusken (z.B. Schnecken).