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Junge Frau sitzt am Boden vor Umzugsschachteln und liest in Heft, im Hintergrund Leiter, Bild, Blumenstock
Der Umzug ins erste eigene Zuhause geht mit vielen neuen Themen einher. Bild: Gina-Sanders/stock.adobe.com

Erste Wohnung im Financheck

Der Umzug von zu Hause in die erste eigene Wohnung fühlt sich nach großer Freiheit an. Dieser Schritt in ein neue Lebensphase bedeutet jedoch auch, selbst Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen rund um Finanzen, Versicherungen und Co. zu treffen. 

Wir haben eine Liste mit den wichtigsten Themen erstellt, die Sie am besten frühzeitig in den Fokus nehmen.

Finanzcheck

Zur Leistbarkeit der Wohnung kommt das Budget für mögliche Renovierungen und Ausstattung. Sind die finanziellen Mittel knapp, besser noch zuwarten. „Buy now, pay later“ lieber vermeiden. Am besten Geld im Ausmaß von drei Monatseinkommen für den Notfall einplanen, damit etwa eine Waschmaschinenreparatur leistbar bleibt.

Wohnheime für Studierende oder Mietwohnung

Informieren Sie sich über Heizung, Stromanbieter, Telefon- und Internetverbindung.

Mietvertragsentwurf prüfen

Die Kaution beträgt in Österreich meist drei Bruttomonatsmieten. Beachten Sie Befristungen, Kündigungsfristen und Nebenkosten.

Mietrechtsgesetz (MRG) 

regelt Mietzinsbegrenzungen sowie Rechte und Pflichten von Mieter:innen.

Meldepflicht

Innerhalb von drei Tagen nach dem Umzug neue Adresse bekanntgeben beim Meldeamt (Gemeindeamt, Magistrat oder online über digitale Amtsservices oesterreich.gv.at). In Österreich sind ein Haupt- und mehrere Nebenwohnsitze möglich. Für viele Förderungen und Beihilfen ist der Hauptwohnsitz entscheidend.

Beihilfen

  • Familienbeihilfe. Junge Erwachsene erhalten diese bis maximal zum 24. Geburtstag, in bestimmten Fällen
    (etwa Zivildienst, Schwangerschaft) bis 25 Jahre.
  • Studienbeihilfe. Für Studierende mit geringem Einkommen der Eltern. Über Voraussetzungen und Förderungen informiert die Plattform stipendium.at.
  • Wohnbeihilfen haben in den Bundesländern unterschiedliche Einkommensgrenzen. Anträge und Beratung etwa über wien.gv.at.

Versicherungen

Mitversicherung 

bei gesetzlicher Krankenversicherung der Eltern für Studierende bzw. in Ausbildung befindliche Personen bis zum 27. Geburtstag.

Private Haftpflichtversicherung

Für Schäden durch eigenes Verschulden. Bisherige Mitversicherung bei der Haftpflicht der Eltern prüfen. Eventuell gilt diese nach dem Auszug nicht mehr. 

Haushaltsversicherung

Für Schäden an beweglichen Gegenständen (Elektrogeräten, Möbeln) oder Wasserschaden. Oft verpflichten Mietverträge zum Abschluss bestimmter Versicherungen. Klären Sie dies mit dem Vermieter.

Lange Reise, Auslandsstudium

Wichtige Infos finden Sie in unserem Artikel Reiseschutz für junge Menschen.

Fahrzeugbesitzende 

Fahrzeugummeldung auf die neue Adresse.

MEHR ZUM THEMA

Lesen Sie auch unsere Konsument-Bücher Mietrecht in Österreich sowie Gute Reise 

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