Im Rahmen der Aktion Energiekosten-Stop organisiert der VKI (Verein für Konsumenteninformation) den Gemeinschaftseinkauf von Strom und Gas. Den Anbieter zu wechseln, ist einfach. Theoretisch. In der Praxis tauchen Fragen auf, die Konsumenten zögern lassen. Wir geben Antworten.
Wie setzt sich der Strom- bzw. Gaspreis zusammen?
Der Gesamtpreis setzt sich aus den reinen Energiekosten, den Netzkosten und Steuern/ Abgaben zusammen. Die Netzkosten werden jedes Jahr von der Regulierungsbehörde E-Control festgesetzt. Steuern und Abgaben werden von der öffentlichen Hand bestimmt und eingehoben; auch die Ökostromförderkosten fallen darunter. Konsumenten können also nur über die Komponente Energiekosten Einfluss auf die Gesamtrechnung nehmen. Bei Strom entfällt rund ein Drittel der Gesamtkosten auf die Energiekosten, bei Gas rund die Hälfte.
Warum soll ich denn überhaupt den Energielieferanten wechseln?
Anfang der Nullerjahre wurde der österreichische Energiemarkt liberalisiert. Seitdem können Konsumenten selbst darüber entscheiden, wer ihr Strom- bzw. Gaslieferant sein soll. Von diesem Recht sollten die Konsumenten auch Gebrauch machen. Einerseits, um Geld zu sparen, und andererseits, um Bewegung in den noch immer starren heimischen Energiemarkt zu bringen. Jeder kann aktiv für sich selbst entscheiden, welche Qualitätskriterien für ihn wichtig sind, und den Energietarif danach auswählen. Die Kriterien sind z.B. Kosteneinsparung, Nachhaltigkeit: Ökostrom oder Umweltzeichen-Strom, Strom aus Österreich, lange Preisgarantien, Neukundenrabatte: ja/nein, Gesamtrechnung: ja/nein etc.
Wie viele Haushalte wechseln pro Jahr den Energieanbieter?
Laut den aktuellsten verfügbaren Daten der E-Control haben 2018 rund 210.000 Haushalte ihren Stromanbieter gewechselt, daraus resultiert eine Wechselrate von 4,1 %. Bei Gas waren es etwa 77.700 Haushalte (Wechselrate 6,1 %). Das waren nach 2017 die zweithöchsten Wechselraten seit Beginn der Liberalisierung. Ein Blick über die Grenze nach Deutschland zeigt aber, dass es noch viel Luft nach oben gibt. Dort liegen z.B. die Wechselraten bei Strom traditionell bei mehr als 10 %.
Mit anderen Worten: Die deutschen Haushalte lassen weniger Geld auf der Straße liegen. Eine repräsentative Umfrage, die unser Energiekosten-Stop-Team im Sommer 2019 in Auftrag gegeben hatte, ergab, dass ca. 96 % der österreichischen Haushalte eigentlich darüber Bescheid wissen, dass sie den Anbieter wechseln können. Aber etwas mehr als die Hälfte der Haushalte hat noch nie den Anbieter gewechselt.
Wie viel Geld kann ich sparen?
Am meisten sparen sich Erstwechsler. Also jene, die erstmals von ihrem angestammten Energieversorger zu einem anderen Anbieter wechseln. Laut Preismonitor der E-Control waren es für einen Durchschnittshaushalt bei Strom (3.500 kWh Jahresverbrauch) Anfang Dezember bis zu 217 Euro (je nach Bundesland und je nachdem, ob mit oder ohne Neukundenrabatt), bei Gas (15.000 kWh Jahresverbrauch) bis zu 653 Euro.
Ist der Wechselvorgang sicher? Schaltet mir der alte Versorger nicht den Strom/das Gas ab? Und wer kümmert sich dann bei Störungen und Netzausfällen um mich?
Der Wechsel ist absolut sicher. Alle Formalitäten, auch die Kündigung des bestehenden Energievertrages, werden vom neuen Anbieter übernommen. So ist auch während des Anbieterwechsels die Versorgungssicherheit gewährleistet. Alle Leitungen bleiben zudem unverändert, auch die Strom- bzw. Gaszähler werden nicht ausgetauscht. Für Störungen und Netzausfälle ist weiterhin der Netzbetreiber zuständig. Dieser ist aufgrund des Wohnortes vorgegeben und kann nicht gewechselt werden.
Wie läuft der Wechselvorgang ab und wie lange dauert er?
Er dauert längstens drei Wochen ab Aufgabe des Online-Wechselauftrages und läuft aus Konsumentensicht sehr einfach ab. Anhand der wichtigsten Schritte hier erklärt: einen Lieferanten bzw. Tarif aussuchen, z.B. via Tarifkalkulator der E-Control; online die Vertragsdaten eingeben (Name, 33-stellige Zählpunktnummer, aktueller Lieferant, Verbrauch etc); Antrag abschließen. Alles Weitere übernimmt der neue Anbieter. Auch am postalischen Weg ist ein Wechsel möglich, der Vorgang dauert aber (bis zum Vertragsabschluss) entsprechend länger. Bei der Teilnahme am Energiekosten-Stop werden die Formalitäten vom VKI erledigt (allerdings nur online möglich).
Der neue Anbieter informiert in weiterer Folge den Konsumenten über den Stichtag der Erstbelieferung. Zum Wechselstichtag sollte der Konsument seinen Zählerstand ablesen und ihn dem Netzbetreiber bekannt geben. Wer bereits einen Smart Meter hat, muss den Zählerstand nicht extra ablesen. Der alte Anbieter rechnet das Vertragskonto zum Wechselstichtag ab und der Konsument erhält eine Endabrechnung.