Sollte bei tierischen Produkten generell eine Abweichung von Geruch oder Aussehen festgestellt werden (sowohl beim aufgetauten Produkt oder auch erst in zubereitetem Zustand), empfehlen wir, das Produkt zu entsorgen. Gleiches gilt für tiefgekühlte Produkte, bei denen das Einfrierdatum oder die Frische zum Zeitpunkt des Einfrierens nicht mehr nachvollziehbar ist – sicher ist sicher.
Nicht gefriertauglich
Zu beachten ist auch, dass sich nicht alle Lebensmittel zum Einfrieren eignen. Dazu zählen etwa ganze Eier mit Schale (rohe und gekochte), rohe Kartoffeln, Gurken, Radieschen und Tomaten. Bei ganzen Eiern kann die Eischale platzen, während rohe Kartoffeln beim Einfrieren ihre Konsistenz verändern und einen süßlichen Geschmack entwickeln. In wasserreichem Obst und Gemüse wie Gurken, Radieschen und Melonen dehnt sich das enthaltene Wasser beim Einfrieren aus, wodurch Zellwände zerstört werden und das Lebensmittel eine matschige Konsistenz erhält.
Nur bedingt tauglich sind Milchprodukte. Joghurt und Frischkäse flocken beim Auftauen oft aus und bekommen eine grießartige Konsistenz. Aufgetautes Schlagobers kann zwar nicht mehr aufgeschlagen werden, eignet sich aber gut für die Zugabe in Suppen oder Saucen. Auch Milch kann grundsätzlich eingefroren werden. Butter kann problemlos eingefroren werden und ist im Tiefkühler bis zu sechs Monate haltbar. Wichtig ist jedoch, die richtige Verpackung für das Einfrieren zu wählen.
Einfrieren: Welche Behälter?
Einwegverpackungen von Würstel, Fleisch, Milchprodukten, Brot und Co sind nicht zum Einfrieren geeignet. Für das Tiefkühlen sollten speziell dafür geeignete Behälter (z. B. aus Glas oder Kunststoff) oder Gefrierbeutel verwendet werden. Die Verpackungen sollten jeweils dicht schließen, da sonst das Gefriergut austrocknen bzw. Gefrierbrand auftreten kann.
- Glas: Beim Einfüllen einige Zentimeter Platz zum Deckel frei lassen und den Deckel erst fest zuschrauben, wenn der Inhalt bereits gefroren ist – das Glas kann sonst platzen.
- Kunststoff: Geeignete Gefäße sind in der Regel mit einem entsprechendem Symbol, z. B. einer Schneeflocke, gekennzeichnet.
- Gefrierbeutel: Im Gefrierbeutel sollte sich keine Luft mehr befinden, diese vor dem Verschließen ausstreichen.
Auch der Inhalt bereits geöffneter Einweg-Tiefkühlpackungen, die nicht mehr dicht verschlossen werden können, sollte besser umgefüllt werden.
Wir empfehlen
Wurden Lebensmittel länger im Tiefkühler gelagert, als es generell empfohlen wird, ist eine sensorische Prüfung anzuraten (Aussehen, Geruch, Konsistenz, Geschmack). Abweichungen können auf überlagerte oder gar verdorbene Ware hinweisen. Besonders vorsichtig sollte man bei tierischen Produkten sein.
Wichtig zu erwähnen: Kinder, Schwangere, Stillende und ältere und immungeschwächte Personen sind gefährdete Personengruppen. Diese sollten besonders Acht geben und im Zweifel nichts riskieren, sie reagieren oft empfindlicher auf verdorbene Lebensmittel. Aber auch für alle anderen gilt: Ist man sich unsicher, ob ein Lebensmittel noch genießbar ist, sollte man es im Zweifel besser entsorgen.
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