Das e-Rezept und seine Tücken
Seit Juni 2022 sollte die Verschreibung von Medikamentenrezepten nicht mehr auf Papier, sondern nur noch elektronisch erfolgen. Doch in vielen Apotheken fehlen Lesegeräte für die e-Card und Rezepte dürfen nicht mehr per Fax oder Mail versendet werden.
Der Fall
Herr K. muss regelmäßig Tabletten gegen Bluthochdruck nehmen. Wenn die Packung zu Ende geht, ruft er bei seinem Hausarzt an. Bisher schickte dieser dann immer ein neues Rezept per Fax an die Apotheke.
m Juli dieses Jahres teilt die Apotheke Herrn K. jedoch mit, dass sie keine Rezepte mehr per Fax oder Mail entgegennehmen dürfe, weil das e-Rezept die alten Kassenrezepte abgelöst habe. Da die Apotheke aber noch kein e-Card-Lesegerät besitzt, ist die elektronische Übermittlung nicht möglich. Herr K. muss daher zu seinem Hausarzt gehen und sich einen Ausdruck holen, den er dann in der Apotheke vorlegen kann.
Die Intervention
Herr K. schreibt an die Patientenanwaltschaft Niederösterreich. Diese bestätigt ihm, dass künftig alle Rezepte über das e-Card-System versendet werden sollen. Auch Personen, die sich von ELGA, der elektronischen Gesundheitsakte, abgemeldet haben, bekommen demnach ein e-Rezept ausgestellt.
Über die e-Card können in der Apotheke alle e-Rezepte der Patienten abgerufen werden. Zusätzlich kann man e-Rezepte auch mit einem QR-Code oder einer 12-stelligen e-Rezept-ID einlösen. Nach wie vor besteht auch die Möglichkeit, dass der Arzt das Rezept ausdruckt und der Patient den Ausdruck in der Apotheke vorlegt.
Ein e-Rezept können allerdings nur Ärzte ausstellen, die an das e-Card-System angebunden sind. Das sind jedoch viele Wahlärztinnen und Wahlärzte nicht. Auch die Apotheke muss ein e-Card-Lesegerät haben, damit das e-Rezept eingelesen werden kann. Derzeit fehlen in vielen Apotheken aber noch Lesegeräte.
Fazit
Das Versenden von Rezepten per Fax oder E-Mail war aus Gründen des Datenschutzes immer schon problematisch. Das e-Rezept soll die Verschreibung von Medikamenten nun einfacher und sicherer machen.
Grundsätzlich wird die Verschreibung im e-Card-System gespeichert. Die Sozialversicherung stellt auch kostenlose Apps zur Verfügung, mit denen der e-Rezept- Code bzw. die e-Rezept-ID angezeigt werden können. Diese können auch weitergegeben werden, damit auch eine andere Person das e-Rezept in der Apotheke einlösen kann.
Die bestgemeinten Abläufe und Services für die PatientInnen können nur dann laufen, wenn die erforderliche Ausstattung mit Lesegeräten rechtzeitig und bereits vor dem Start zur Verfügung steht. Das ist eine immer wieder erhobene Forderung der Patientenanwaltschaften, die leider ignoriert wurde.
Unsere Kooperation mit der Patientenanwaltschaft
Hier berichten wir über Fälle, mit denen sich österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befassen.
Niederösterreich
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3109 St. Pölten
Tel. 02742 9005-15575
Fax 02742 9005-15660
E-Mail: post.ppa@noel.gv.at
Internet: www.patientenanwalt.com
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Von Elga abgemeldet - was ist anders
TT, 18. Dezember 2022, 10:12