Wer mit seinem Haustier ins Ausland reist, sollte einige Regeln beachten. Wir sagen ihnen, wie sich der Urlaub mit dem Vierbeiner möglichst stressfrei gestalten lässt.
"Einreisebestimmungen" für Haustiere
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union ist für Hunde, Katzen und Frettchen ein Heimtierausweis (Pet Passport) erforderlich. Die genannten Tiere müssen außerdem gechippt sein, damit sie eindeutig identifiziert werden können. Bis Juli 2011 genügte dafür eine Tätowierung. Tieren, die bereits vor dem 1. Juli 2011 mittels Tattoo markiert wurden, muss nachträglich kein Chip implantiert werden. Um an der Grenze keine unliebsame Überraschung zu erleben, sollten Tierhalter sich vorab informieren, welche Vorschriften im Zielland gelten. Oft wird beispielsweise eine gültige Tollwutimpfung verlangt.
Heimtierausweis und Impfbestätigungen mitführen
In manchen EU-Ländern werden zudem spezielle Zecken- und Bandwurmbehandlungen vorausgesetzt. Derartige Maßnahmen benötigen mitunter Zeit; deshalb ist es wichtig, dass man sich im Vorfeld einer Reise rechtzeitig über die Einreisebestimmungen für Haustiere informiert. Die Botschaften bzw. Konsulate der Zielländer geben dazu Auskunft. Erforderliche Behandlungen werden von Tierärzten angeboten. Führen Sie die notwendigen Dokumente wie Heimtierausweis und Impfbestätigungen im Ausland immer mit sich und halten Sie sie beim Grenzübergang griffbereit, das spart Zeit und Nerven.
Lesen Sie auch Haustier auf Reisen - Mitgegangen, mitgefangen
Dieser Artikel entstand im Rahmen der „Action 670702 – ECC-NET AT FPA“, für welche das Europäische Verbraucherzentrum Österreich Förderungen aus den Mitteln des Verbraucherprogramms der Europäischen Union (2014–2020) erhält.