Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Produkte von Veganz ohne deutsche Packungsaufschrift. |
Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Produkte von Veganz ohne deutsche Packungsaufschrift. |
Organic Mamma Chia, Pro Bar, Nakd Cashew Cookie (Bild: K. Schreiner/VKI)
Mama Chia: Nur auf Englisch gekennzeichnet. (Bild: K. Schreiner/VKI)
Mama Chia: Nur auf Englisch gekennzeichnet. Auch die Zutatenliste ist nicht auf Deutsch verfasst. (Bild: K. Schreiner/VKI)
Mama Chia: Nur auf Englisch gekennzeichnet. Die Produktbeschreibung ist nicht auf Deutsch abgedruckt. (Bild: K. Schreiner/VKI)
Pro Bar Meal: Nur auf Englisch gekennzeichnet. (Bild: K. Schreiner/VKI)
Pro Bar Meal: Nur auf Englisch gekennzeichnet. Auch die Zutatenliste ist nicht auf Deutsch verfasst. (Bild: K. Schreiner/VKI)
Pro Bar Fuel: Nur auf Englisch gekennzeichnet. (Bild: K. Schreiner/VKI)
Pro Bar Fuel: Nur auf Englisch gekennzeichnet. Auch die Zutatenliste ist nicht auf Deutsch verfasst. (Bild: K. Schreiner/VKI)
Nakd Cashew Cookie: Nur auf Englisch gekennzeichnet. (Bild: K. Schreiner/VKI)
Das steht drauf: Organic Mamma Chia, Pro Bar, Nakd Cashew Cookie
Gekauft bei: Veganz
Menschen, die Produkte tierischen Ursprungs von ihrem Speiseplan gestrichen haben, können in veganen Supermärkten aus einem breiten Angebot wählen. Als Mitte 2014 die erste Filiale der Supermarktkette Veganz in Wien eröffnet wurde, kündigte das Unternehmen in einer Pressemitteilung rund 6.000 rein pflanzliche Produkte an: in erster Linie Lebensmittel, aber auch Kosmetika, Reinigungs- und Hygieneartikel sowie Tiernahrung.
Inzwischen zeigt sich: Bei manchen Artikeln dieses Sortiments ist nicht auf Anhieb klar, welches Erzeugnis in der Packung steckt. Konsumenten informierten uns, dass einige Produkte ausschließlich auf Englisch gekennzeichnet seien. Wir hielten Nachschau und tatsächlich: Auf den Packungen von Organic Mamma Chia – Raspberry Passion und diverse Riegel (Pro Bar Fuel The Superfood Energy Bar Strawberry; Pro Bar Meal The Simply Real Bar Superberry & Greens; Nakd Cashew Cookie) waren weder Produkt- noch Nährwertkennzeichnung auf Deutsch zu finden.
Lebensmittel, die in Österreich in Verkehr gebracht werden, müssen laut Lebensmittelinformationsverordnung (LIVO) auf Deutsch gekennzeichnet sein.
Nährwertangaben sind derzeit bei den meisten Lebensmitteln noch nicht verpflichtend. Werden sie freiwillig gemacht, müssen sie aber den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das heißt, Nährwertkennzeichnungen haben ebenfalls auf Deutsch abgefasst zu sein und müssen Angaben zu Brennwert, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz enthalten. Die Werte sind auf 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmittels zu beziehen. Außerdem kann angegeben werden, welchen Anteil an der empfohlenen Tageszufuhr für eine erwachsene Person das Lebensmittel liefert. Zusätzlich sind auch Nährwertangaben pro Portion erlaubt. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, werden Nährwertangaben ab dem 13. Dezember 2016 bei verpackten Lebensmitteln Pflicht sein.
Veganz sicherte uns auf unsere Bitte um Stellungnahme zu, dass in Kürze alle Produkte entsprechend der Lebensmittelinformationsverordnung etikettiert sein werden. Wir bleiben dran.
Lesen Sie auch:
Was Veganz dazu sagt, dass einige Produkte seines Sortiments nicht korrekt gekennzeichnet sind.
„Vielen Dank für Ihre Nachricht und für den Hinweis, dass einige der Produkte in unserem Sortiment der LMIV nicht entsprechen.
Wir sind bereits auf die Hersteller bzw. die Importeure zugegangen und haben sie darauf hingewiesen, dass eine Übersetzung und Anpassung entsprechend der VO (EU) 1169/2011 (LMIV) dringend notwendig ist. Darüber hinaus werden wir bei Warenannahme verstärkt darauf achten.
Auch den Punkt hinsichtlich der Etiketten unserer Smoothies nehmen wir dankend zur Kenntnis. Die Etiketten werden umgehend geändert und unser Partner, die Firma Goodies wird nun verstärkt dessen Kommunikation auf das Thema EU-Health Claims überarbeiten.
Wir sind uns unserer Verantwortung dem Kunden gegenüber bewusst und versichern, dass wir in Kürze alle Produkte entsprechend der LMIV etikettiert haben werden. In unserem Wertesystem positionieren wir uns klar für den ethischen Umgang mit Mensch, Tier und Natur. Hierzu gehört selbstredend eine verbraucherfreundliche Beschriftung der Produkte, wobei Transparenz und Ehrlichkeit hierbei unsere maßgeblichen Kriterien sind.“
Veganz GmbH
11. 3. 2015
Wir meinen: Wir sind gespannt auf die neuen Etiketten und bleiben dran.
Veganz Super Green Smoothie - Verbotene Werbeaussagen (4/2015)
Sunwarrior Ormus Supergreens - Nicht zugelassen oder falsch deklariert? (9/2014)
Lindt Pralinés du Confiseur - Nach australischer Vorschrift gekennzeichnet (6/2014)
Römerquelle emotion weintraube/drachenfrucht und birne/melisse - Mit Gelatine geklärt (3/2014)
Gutessa Extra ohne Fleisch - Da gackern doch Hühner! (2/2014)
Spar Veggie Vegane Gelee-Früchte - Vegan mit Einschränkung (10/2013)
Landhof Feine Extra ohne Fleisch - Mit Karmin gefärbt (8/2013)
Ärger über das Bipa-Produkt "BI Life Flohsamenschalen gemahlen": Das Produkt besteht hauptsächlich aus Calcium und Magnesium, die Flohsamenschalen machen nur etwa ein Siebtel des Inhalts aus.
Der Hersteller hat das "Extra Classic Müsli" um 50 Gramm "geshrinkt" und verkauft es um 17 Prozent teurer als zuvor! Die Kennzeichnungen sind auf der neuen gelben Farbe der Verpackung schwer zu lesen.
Die "allin Protein Mahlzeit Joghurt Johannisbeere" enthält nur fünf Prozent der ausgelobten Johannisbeeren. Die "40 Prozent Mehrfruchtsaft" bestehen hauptsächlich aus Traubensaft.
Rückschritt bei der Herkunftskennzeichnung der "Dulano Puten Salami" von Lidl bei der sich die bereits verbesserte Lesbarkeit wieder verschlechtert hat.
"Energiearm", aber 59 kcal pro Milliliter im "XOXO Tropical Sparkling Drink"? Da stimmt etwas nicht! Der Hersteller hat sich bei der Kalorienangabe geirrt.
Die Erdnussbutter "Peanut Revolution Creamy" von Rapunzel gibt sich als bayrisches Produkt aus. Die Angabe zur chinesischen Herkunft der Erdnüsse fehlt.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: