Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Schlagobers mit der Auslobung „länger frisch“, das nicht nur Rahm enthält. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Schlagobers mit der Auslobung „länger frisch“, das nicht nur Rahm enthält. |
nöm Schlagobers länger frisch: Die Bezeichnung "frisch" suggeriert ein Produkt ohne Zusatzstoffe. (Bild: VKI/U. Romstorfer)
nöm Schlagobers länger frisch: Die Zutatenliste führt den Zusatzstoff Carrageen an, der als Verdickungs- und Geliermittel eingesetzt wird. (Bild: VKI/U. Romstorfer)
Das steht drauf: nöm Schlagobers länger frisch
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Kalorienbilanz hin oder her: Dem Tupf Schlagobers zu Torte, Kuchen oder Kaffee zu widerstehen, ist nicht einfach. Und so manche Suppe oder Sauce schmeckt mit etwas flüssigem Schlagobers verfeinert gleich noch einmal so gut.
Die niederösterreichische Molkerei nöm verkauft verschiedene Sorten Schlagobers, darunter auch „Schlagobers länger frisch“. Dieses wird laut Homepage „durch ein schonendes Erhitzungsverfahren länger haltbar gemacht und behält dabei seinen natürlichen, vollen und frischen Geschmack.“ Einmal geöffnet, sollte es innerhalb weniger Tage aufgebraucht werden. Das Wort „frisch“ in der Produktbezeichnung sowie die Produktbeschreibung im Internet suggerieren, dass dieses Schlagobers ein natürliches Produkt aus Rahm ist und ohne Zusatzstoffe auskommt.
Fehlanzeige! Laut Zutatenliste enthält nöm Schlagobers länger frisch auch den Zusatzstoff Carrageen (E 407), ein aus Rotalgen erzeugtes Verdickungs- und Geliermittel. Gemäß EU-Zusatzstoffverordnung darf Carrageen pasteurisiertem Schlagobers mit vollem Fettgehalt zugesetzt werden. Rechtlich gibt es daher weder an der Zusammensetzung noch an der Kennzeichnung dieses Produkts etwas auszusetzen.
Bei entsprechend disponierten Personen kann Carrageen jedoch allergieähnliche Symptome auslösen. Die Molkerei sollte daher bereits auf der Flaschenvorderseite deutlich auf diesen Zusatzstoff hinweisen!
Achtung: Als „länger frisch“ deklarierte Produkte enthalten mitunter noch weitere Zusätze, die man in ihnen nicht vermuten würde. Lesen Sie deshalb die Zutatenlisten ganz genau. Und was Carrageen anbelangt: Dieser Zusatzstoff kann auch in vielen anderen Lebensmitteln enthalten sein, z.B. in Pudding, Eiscreme oder Ketchup.
Lesen Sie auch:
Was die nöm AG dazu sagt, dass Kunden nur im Kleingedruckten über den Carrageen-Zusatz im „Schlagobers länger frisch“ informiert werden.
„Wir haben die Verpackung vor kurzem entsprechend der aktuellsten lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben angepasst. Alle rechtlichen Vorgaben und die Mindestschriftgröße werden eingehalten. Zudem wird die Verpackungskennzeichnung regelmäßig von einem externen akkreditierten Labor kontrolliert.“
nöm ag
12. 11. 2014
Wir meinen: Bitte Produkte nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch konsumentenfreundlich deklarieren!
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Die Redaktion erhielt eine zweite Stellungnahme von NÖM:
Wenn man Schlagobers mehrere Tage stehen lässt, bildet sich an der Oberfläche eine Rahmschicht. Wir setzen Carrageen, das aus Rotalgen gewonnen wird, in sehr geringer Menge zu. Die Zutat Carrageen findet sich nicht im "Kleingedruckten", sondern wird in der Zutatenliste in der selben Größe wie die Hauptzutat Rahm in erforderlicher Schriftgröße ausgelobt.
NÖM-Schlagobers ist mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet. Die Regeln der AMA und des Österreichischen Lebensmittelcodex haben für länger frisches Schlagobers ausdrücklich den Zusatzstoff Carrageen in die Vorgaben aufgenommen. Die Bezeichnung "länger frisch" bezieht sich laut Österreichischem Lebensmittelcodex auf die Dauer der Haltbarkeit und nicht auf die Inhaltstoffe. Die Qualität und die Verkehrsfähigkeit der Verpackung in Österreich werden regelmäßig kontrolliert.
Alle vergleichbaren Produkte enthalten Carrageen. Carrageen wird auch beim Mitbewerb in der Zutatenliste und nicht auf der Vorderseite ausgelobt.
Dieses Herstellungsverfahren mit der Zugabe von Carrageen ist ein Standardverfahren, welches ebenso von allen Molkereien angewendet wird, um das Aufrahmen zu verhindern und dem Konsumenten so ein einwandfreies Produkt zu garantieren.
Christina Keil, NÖM
11. 2. 2016
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