Schulsponsoring ist populär: Firmen erhoffen sich Zugang zur jugendlichen Zielgruppe. Schulen wollen ihr Budget aufbessern. Doch wenn sie nicht aufpassen, zahlen sie mitunter einen zu hohen Preis.
Aufruf: Melden Sie uns besonders dreiste oder fragwürdige Werbung in Schulen oder Kindergärten unter schulwerbung@vki.at. Lesen Sie auch: Werbung an Volksschulen 4/2013 |
Unlautere Werbung: Klage eingereicht
Ob Versicherungen, Fast-Food-Ketten, Handyanbieter oder Banken: Unternehmen nutzen Österreichs Schulen bereits seit einigen Jahren als lukratives Werbeumfeld. Der VKI hat wiederholt auf unlautere Aktivitäten aufmerksam gemacht und teilweise erfolgreich dagegen geklagt. So musste etwa ein Anbieter von Maturareisen seine Werbepraktiken ändern. Noch anhängig ist die Klage gegen eine Werbefirma, die Inserate in Mitteilungsheften verkauft. Aktuell sind wir per Klage der Raiffeisenbank Wien auf den Fersen, die – wie dieser Artikel zeigt – besonders dreist an Schulen wirbt.
Schulsponsoring ist grundsätzlich erlaubt
Die Interessenlage ist klar: Während die Firmen die junge Kundenschicht im Visier haben, geht es den Schulen um die Aufbesserung ihres Budgets. Das sogenannte Schulsponsoring ist prinzipiell erlaubt, Einschränkungen gibt es praktisch kaum. Im Schulunterrichtsgesetz (§ 43 Absatz 3) heißt es lediglich: "In der Schule, bei Schulveranstaltungen und bei schulbezogenen Veranstaltungen darf für schulfremde Zwecke nur dann geworben werden, wenn die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) dadurch nicht beeinträchtigt wird.“
Entscheidung der Direktion
Im erwähnten Paragrafen finden sich jedoch nur allgemeine Aussagen zur Aufgabe der Schulen in Österreich. So ist es also im Wesentlichen eine Entscheidung der Direktion, welches Unternehmen zu welchen Konditionen werben darf. Dass das Ergebnis nicht immer eine Win-win-Situation sein muss, zeigt die Kooperation zwischen einem Wiener Gymnasium und der Raiffeisenbank Wien.