"Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Air Berlin blieb stur und erstattete nicht den vollen Betrag zurück.
Der Flug Sylt-Düsseldorf sollte kurz vor 19 Uhr starten, musste aber gegen 22 Uhr wegen technischer Probleme gestrichen werden. Mitarbeiter der Airline wiesen den Passagieren bestimmte Hotels zu, so auch der Familie Sicko. Sie legte für Übernachtung, Verpflegung, den Transfer Flughafen-Hotel-Flughafen und zwei Telefonate 259,71 Euro aus, die sie dann von Air Berlin zurückforderten.
Nicht korrekte Begründung
Ein halbes Jahr später überwies Air Berlin 117,60 €. Die restlichen 142,11 € wurden mit der nicht korrekten Begründung abgelehnt, Sickos hätten das Hotel selbst gebucht und das von Air Berlin angebotene Hotel nicht in Anspruch genommen. Trotz aller Bemühungen des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland schaltete Air Berlin auf stur und erstattete den Restbetrag nicht zurück.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.