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Wertkartenhandys: Manipulationsgebühr - Musterprozess gewonnen

Guthaben von Wertkartenhandys dürfen nicht mehr verfallen.

In einem Musterprozess haben wir vom VKI erreicht, dass Guthaben von Wertkartenhandys nicht mehr verfallen dürfen. Das Guthaben muss ausbezahlt werden, wenn man das Handy zurückgibt.

Der Wermutstropfen: Ein angemessenes Manipulationsentgelt darf verlangt werden. A1 verrechnet 20 Euro, was den Wert von manchem Guthaben übersteigt.

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