In einem Musterprozess haben wir vom VKI erreicht, dass Guthaben von Wertkartenhandys nicht mehr verfallen dürfen. Das Guthaben muss ausbezahlt werden, wenn man das Handy zurückgibt.
Der Wermutstropfen: Ein angemessenes Manipulationsentgelt darf verlangt werden. A1 verrechnet 20 Euro, was den Wert von manchem Guthaben übersteigt.