Lästig bis zur Unterschrift
Bei Frau V. klingelte das Telefon. Aus dem Hörer kam eine unbekannte Stimme: „Wissen Sie, dass der Minimumtarif der Telekom aufgelassen ist? Wir haben ein Angebot nur für Telekom-Kunden!“ Die betagte Dame glaubte, es sei die Telekom, die einen Berater vorbeischicken wolle. Und der kam noch am selben Tag und wollte eine Unterschrift von Frau V. Weil er nicht lockerließ, setzte sie schließlich ihren Namen auf ein Formular.
Schriftlicher Rücktritt
Nach genauem Durchlesen wurde ihr aber bewusst, dass sie einen Vertrag mit dem alternativen Telefonanbieter ACN unterschrieben hatte. Im VKI Info-Center erkundigte sie sich nach ihrem Recht auf Rücktritt. Wir rieten zu einem eingeschriebenen Brief an ACN. Frau V. befolgte unseren Rat und hielt die Sache für erledigt. Allein, kurze Zeit später kam eine Rechnung von ACN über 1,09 Euro.
ACN redet nicht mit uns
Frau V. wandte sich wieder an unsere Beratung. Dieses – nennen wir es – „Missverständnis“ wollten wir rasch mit einem Anruf klären. Doch das funktionierte nicht. ACN weigerte sich, mit uns zu reden, denn: „Wir reden nur mit unseren Kunden.“ Also rief Frau V. selbst an und erfuhr lediglich: Die 1,09 Euro seien „nur jener Betrag, den die Firma ACN Ihnen schenkt.“ Aber kein Wort davon, dass ACN ihren Rücktritt vom Vertrag akzeptiert.
Stellungnahme verweigert
So wie Frau V. haben sich viele meist ältere Menschen bei uns über die rüden Methoden von ACN beklagt. Auch kleine Beträge, die – wie bei Frau V. – zu Unrecht eingefordert werden, läppern sich zusammen und verschönern die Bilanz. Selbstverständlich wollten wir von ACN eine Stellungnahme zu diesen Beschwerden. Aber: Auch unser eingeschriebener Brief blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.