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Steuer auf Festplatten und Handys - Umstrittene Abgabe

Seit 2010 schwelt der Streit um die Festplattenabgabe. Sie soll die Leerkassettenvergütung ergänzen, aus der den Künstlern kaum noch Einnahmen erwachsen.

Die einen schreien "Diebstahl" und sehen das Kulturland Österreich gefährdet, die anderen prophezeien Tausende gefährdete Arbeits­plätze und einen immensen Schaden für den Wirtschaftsstandort Österreich – die Fest­plattenabgabe wird heftig diskutiert.

Gerechte Entlohnung für Künstler gefordert

Worum geht es bei diesem Streit? Der Sache nach: um eingebaute und später zugekaufte sowie um externe Festplatten, um die Speicher­medien in Tablets und Handys. Dem Grunde nach: um eine gerechte Entlohnung für Künstler, Produzenten, Verleger, deren Werke auf diesen Medien gespeichert werden – und zwar zusätzlich zum legal erworbenen Original. Also um das Recht des Konsumenten, solche "Privat­kopien" guten Gewissens anzufertigen und in beschränktem Umfang auch weiterzugeben.

Konsumenten mehrfach belastet

Darüber herrscht grundsätzlich Einigkeit ­zwischen Befürwortern und Gegnern der Abgabe. Doch in der Praxis führt die Belegung aller Geräte und Speichermedien mit einer Abgabe dazu, dass Konsumenten zwei- und dreifach belastet werden: Sie haben Musik oder Filme legal erworben und ihren Obolus dafür bezahlt. Wollen sie für private Zwecke eine Kopie anfertigen, werden sie auch dafür zur Kasse gebeten.

32 Euro für ein Terabyte

Und das nicht zu knapp: Für eine Ein-Terabyte-Festplatte werden gleich 32 Euro fällig. Die zweite und wohl noch größere Ungerechtigkeit besteht in der immer mehr um sich greifenden Praxis, dass Musik oder Filme kopiergeschützt sind, sei es auf DVDs bzw. Blu-rays oder online. Man zahlt Kopiergebühr und darf dann gar nicht kopieren.

Wie das System funktioniert

Player sind auf der einen Seite die Ver­wertungsgesellschaften. Das sind sozusagen die Inkassodienste der Künstler. Sie sorgen im Auftrag ihrer Mitglieder dafür, dass deren Werke auch entlohnt werden. Egal ob es sich um Musik, Filme oder Gedrucktes ­handelt. Auf der anderen Seite stehen – in der aktu­ellen Diskussion – die Importeure und Händler, welche die Künstler-Abgaben im ­audiovisuellen Bereich einheben sollten.

Künstlerische Werke sind, oft vom Konsumenten als solche gar nicht wahrgenommen, überall: die Musik aus dem Radio oder dem Internet, beim Film im TV, aus dem Videoshop, von YouTube oder im Online-Stream; die Berieselungsmusik im Supermarkt, an Bord des Flugzeugs oder im Stammbeisl gehört ebenso dazu wie der Zeitschriftenartikel, das Buch, das Notenblatt. Für die gewerb­lichen Nutzer (Rundfunkanstalten, Videoshops, Airlines, Wirte etc.) fallen bei Ver­wendung Lizenzgebühren an. Sie werden von den Verwertungsgesellschaften im Auftrag ihrer Mitglieder vorgeschrieben, kassiert und schließlich – nach Abzug der Verwaltungs­gebühren – an diese ausbezahlt.

Viel Lärm um fast nichts

Konsument zahlt für Vervielfältigungsmöglichkeit

Ist der Konsument der Nutzer, funktioniert das anders: Im Bereich Text bezahlt er mit dem Kauf eines für die Vervielfältigung geeigneten Geräts – Drucker, Multifunktionsgerät, Scanner etc. – die sogenannte Reprografievergütung mit. Diese wird dem Verkaufspreis zugeschlagen und vom Importeur oder Händler an die Verwertungsgesellschaften weitergegeben. Gleiches gilt beim Kauf von Geräten oder Speichermedien im audiovisuellen Bereich. Hier gilt die Leerkassettenvergütung (LKV), die 1980 in Österreich – als erstem Land der Welt – eingeführt wurde. Nur um diesen vergleichsweise bescheidenen Teil der Künstlereinnahmen geht es in der Diskussion.

Zweckgebundene Einnahmen

Die Einnahmen aus dieser Abgabe sind zweckgebunden: Nach Abzug der Verwaltungs­aufwendungen werden 50 Prozent von den Ver­wertungsgesellschaften für soziale Zwecke und zur Förderung von künstlerischen Projekten in ihrem Tätigkeitsbereich aufgewendet. Darunter fallen etwa Zuschüsse zur Alters­versorgung, Beihilfen bei außergewöhnlichen Belastungen, Stipendien sowie die Mitfinanzierung von Produktionen oder Veranstaltungen. Die anderen 50 Prozent werden nach einem komplizierten Schlüssel an die Mitglieder ausbezahlt.

Die geltenden Tarife der Abgabe wurden in der Vergangenheit zwischen den Fachgruppen der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO) und der Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana (AUME) ausgehandelt. Sie kassiert die Abgabe und leitet sie dann an die anderen, sachlich zuständigen Gesellschaften weiter (jede Künstlergruppe hat ­eine eigene).

Viel Lärm um fast nichts

Weil sich Technologie und Benutzerverhalten drastisch geändert haben, sollen zusätzlich zu den bestehenden Abgaben auch Festplatten und Handys mit einer solchen belastet werden. Kaum jemand verwendet mehr Ton- oder Videokassetten, nur wenige CD- oder DVD-Rohlinge. Gespeichert (und kopiert) wird auf Festplatten, Smartphones, Tablets. Das hat dazu geführt, dass die Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung eingebrochen sind. Allein zwischen 2010 und 2013 ging das jährliche Gesamtaufkommen aus der LKV von rund 10 Millionen Euro auf 6 Millionen Euro zurück; es befindet sich ­somit annähernd auf dem Niveau von 1987. Die Erträge aus DVDs brachen 2013 im Vergleich zum Jahr davor auf die Hälfte ein, bei CDs gingen sie um ein Drittel zurück, bei Kamerakassetten betrugen sie nur noch ein Fünftel; Videokassetten warfen überhaupt keine Einnahmen mehr ab (2010 noch rund 0,3 Mio. Euro).

Zehn Euro monatlich erhielten die 65.000 ­bezugsberechtigten Künstler 2013 durchschnittlich aus den Einnahmen der Urheberrechtsabgabe, Tendenz fallend. Wohlgemerkt: Es geht hier um 10 Euro pro Kopf und Monat, über die seit Jahren eine erbitterte Diskussion geführt wird; für die Kampagnen organisiert und Gerichte bemüht werden; und nun soll eine antiquierte Abgabe er­weitert und der fragwürdige bürokratische Aufwand nochmals erhöht werden.

Einnahmensteigerung von 6 auf 40 Millionen Euro

Die Verwertungsgesellschaften rechnen dank Festplattenabgabe mit einer Einnahmensteigerung von derzeit 6 auf 40 Millionen Euro – jedes Mitglied soll dann 48 Euro monatlich bekommen statt derzeit 10 Euro. Die grundsätzliche Frage bleibt jedoch bestehen: Gibt es keine zeitgemäßere und einfacher ­administrierbare Form, um den Künstlern eine faire Entlohnung zu sichern?

Der letzte Bericht "Zur sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen in Österreich" aus dem noch "guten LKV-Jahr" 2008 zeigte: Das durchschnittliche Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit betrug 4.800 Euro netto jährlich. Rechnet man alle kunstnahen und kunstfernen (Neben-)Tätigkeiten dazu, betrug das Nettoeinkommen 12.400 Euro – rund ein Drittel weniger als bei den unselbstständig Erwerbstätigen. 37 Prozent der Kunstschaffenden lebten unterhalb der Armuts­gefährdungsgrenze.

Fazit: Es herrscht gewiss Handlungsbedarf. Aber selbst mit 30, 40 Euro mehr pro Monat wird die überwiegende Zahl der Künstler nicht von ihrer künstlerischen Tätigkeit leben können. Dazu müsste zumindest die soziale Treffsicherheit erhöht werden. Derzeit ist es ja so, dass auch Spitzenverdiener mit Zu­wendungen ihrer Verwertungsgesellschaft bedacht werden.

Eine breite Front von Gegnern – sie reicht von Herstellern, Händlern, diversen Interessenvertretungen und NGOs bis zu Verbraucherorganisationen – tritt für eine grundlegende Änderung des Urheberrechts ein.

Vorge­schlagen wird beispielsweise:

  • eine Content-Abgabe beim Kauf von Inhalten (Musik, Film oder Text)
  • eine allgemeine Kulturabgabe in Form der Erhöhung der Rundfunkgebühr
  • eine Abgabe auf Internetanschlüsse

Festplattentarif seit 2010

Aktueller Stand

Doch danach sieht es nicht aus. Stattdessen befinden sich Verwertungsgesellschaften und Wirtschaftskammer in einem Stellungskrieg. Nach erfolglosen Verhandlungen zwischen Verwertern und WKO "beschloss" die AUME im Jahr 2010 einseitig den Festplattentarif. Bereits in den Jahren davor gab es ­Gerichtsurteile, die sich gegen eine solche Abgabe aussprachen, da Festplatten "regelmäßig zu einem gewichtigen und nicht zu vernachlässigenden Teil" anders genutzt würden als zum Speichern von Musik oder Filmen.

Tatsächliches Nutzerverhalten untersucht

Anfang 2014 sah das der OGH jedoch tendenziell anders, da sich die technischen Gegebenheiten und Nutzergewohnheiten geändert hätten. Was der Argumentation der Verwertungsgesellschaften entspricht. Also "zurück an den Start" in die erste Instanz (Handels­gericht Wien), die sich nun über das tatsäch­liche aktuelle Nutzerverhalten schlaumachen muss. Bis zu einem endgültigen Urteil werden erneut Jahre vergehen. Sollte der AUME-­Klage dann stattgegeben werden, wird diese die Nachzahlung der Gebühren durch Importeure und Händler rückwirkend ab 2010 verlangen.

Gerechte Modelle für die Zukunft

"Anstelle einfach so weiter zu wurschteln wie bisher, sollten wir gemeinsam an zukunfts­fähigen, den gerechten Ausgleich zwischen Urhebern und privaten Nutzern wirklich herstellenden Alternativmodellen arbeiten. Und gleichzeitig die Finanzierung der sozialen und kulturellen Einrichtungen für Künstler auf ­eine sichere Basis stellen." (Joachim ­Losehand, Kulturhistoriker und Vorstands­mitglied des Vereins für Internet-Benutzer Österreichs – VIBE).

Abgaben wofür?

Seit 1980 wird die Leerkassettenvergütung eingehoben für:

  •  Audio- und Video-Leerkassetten
  •  DAT
  •  Minidisc
  •  CD-R/-RW Data
  •  CD-R/-RW Audio
  •  Kamerakassetten
  •  bespielbare DVDs
  •  integrierte und wechselbare MP3-Speicher
  •  Festplatten in MP3-Jukeboxes
  •  Multimedia-Festplatten mit Recording-Funktion
  •  Festplatten in bzw. für DVD-Recorder, Sat-Receiver etc.
  •  USB-Sticks

Seit 1998 gibt es die Reprografieabgabe für:

 Kopierer, Drucker, Scanner, Multifunktionsgeräte

Seit 2010 in Diskussion ist die Festplatten­abgabe für:

  •  Festplatten von Desktop Computern
  •  Festplatten/Festspeicher von mobilen ­Computern, Notebooks, Tablets etc.
  •  externe Festplatten
  •  externe Multimedia-Festplatten ohne Recording-Funktion
  •  Smartphones und Handys

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