Seit 2010 schwelt der Streit um die Festplattenabgabe. Sie soll die Leerkassettenvergütung ergänzen, aus der den Künstlern kaum noch Einnahmen erwachsen.
Die einen schreien "Diebstahl" und sehen das Kulturland Österreich gefährdet, die anderen prophezeien Tausende gefährdete Arbeitsplätze und einen immensen Schaden für den Wirtschaftsstandort Österreich – die Festplattenabgabe wird heftig diskutiert.
Gerechte Entlohnung für Künstler gefordert
Worum geht es bei diesem Streit? Der Sache nach: um eingebaute und später zugekaufte sowie um externe Festplatten, um die Speichermedien in Tablets und Handys. Dem Grunde nach: um eine gerechte Entlohnung für Künstler, Produzenten, Verleger, deren Werke auf diesen Medien gespeichert werden – und zwar zusätzlich zum legal erworbenen Original. Also um das Recht des Konsumenten, solche "Privatkopien" guten Gewissens anzufertigen und in beschränktem Umfang auch weiterzugeben.
Konsumenten mehrfach belastet
Darüber herrscht grundsätzlich Einigkeit zwischen Befürwortern und Gegnern der Abgabe. Doch in der Praxis führt die Belegung aller Geräte und Speichermedien mit einer Abgabe dazu, dass Konsumenten zwei- und dreifach belastet werden: Sie haben Musik oder Filme legal erworben und ihren Obolus dafür bezahlt. Wollen sie für private Zwecke eine Kopie anfertigen, werden sie auch dafür zur Kasse gebeten.
32 Euro für ein Terabyte
Und das nicht zu knapp: Für eine Ein-Terabyte-Festplatte werden gleich 32 Euro fällig. Die zweite und wohl noch größere Ungerechtigkeit besteht in der immer mehr um sich greifenden Praxis, dass Musik oder Filme kopiergeschützt sind, sei es auf DVDs bzw. Blu-rays oder online. Man zahlt Kopiergebühr und darf dann gar nicht kopieren.
Wie das System funktioniert
Player sind auf der einen Seite die Verwertungsgesellschaften. Das sind sozusagen die Inkassodienste der Künstler. Sie sorgen im Auftrag ihrer Mitglieder dafür, dass deren Werke auch entlohnt werden. Egal ob es sich um Musik, Filme oder Gedrucktes handelt. Auf der anderen Seite stehen – in der aktuellen Diskussion – die Importeure und Händler, welche die Künstler-Abgaben im audiovisuellen Bereich einheben sollten.
Künstlerische Werke sind, oft vom Konsumenten als solche gar nicht wahrgenommen, überall: die Musik aus dem Radio oder dem Internet, beim Film im TV, aus dem Videoshop, von YouTube oder im Online-Stream; die Berieselungsmusik im Supermarkt, an Bord des Flugzeugs oder im Stammbeisl gehört ebenso dazu wie der Zeitschriftenartikel, das Buch, das Notenblatt. Für die gewerblichen Nutzer (Rundfunkanstalten, Videoshops, Airlines, Wirte etc.) fallen bei Verwendung Lizenzgebühren an. Sie werden von den Verwertungsgesellschaften im Auftrag ihrer Mitglieder vorgeschrieben, kassiert und schließlich – nach Abzug der Verwaltungsgebühren – an diese ausbezahlt.