Ich entdecke auf der Rechnung meines Internetproviders eine Servicepauschale. Zwar habe ich eine Information erhalten, aber nicht zugestimmt. Muss ich trotzdem zahlen?
Ihren Unmut können wir gut verstehen. Leider aber ist diese Vorgangsweise rechtlich gedeckt.
Das Telekommunikationsgesetz erlaubt es, dass ein Telekom-Anbieter seinen Kunden Vertragsänderungen auf der Rechnung ankündigt und diese dann in Kraft treten, wenn man seinen Vertrag nicht kündigt. Dazu haben wir sehr viele Konsumentenbeschwerden erhalten und einen kurzen Artikel veröffentlicht: Mobilfunkbetreiber: Preiserhöhung (KONSUMENT 4/2011).
Ihr KONSUMENT-Team