Zum Inhalt

Lycamobile droht Entzug der Genehmigung - RTR stellt Ultimatum

Erstmals in der heimischen Mobilfunkgeschichte könnte ein Anbieter behördlich gezwungen werden, den Dienst einzustellen.

Portierungspflicht nicht erfüllt

Lycamobile ist auf günstige Handy-Telefonate von Österreich ins Ausland spezialisiert. Laut Presseaussendung hat die Telekom-Regulierungsbehörde RTR den Anbieter seit Herbst 2014 schon mehrfach aufgefordert, wechselwilligen Kunden die Rufnummernübertragung (Portierung) zu sämtlichen anderen Mobilfunkanbietern zu ermöglichen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung sei Lycamobile bisher nicht nachgekommen.

Lycamobile: Frist bis 31.1.2016

"Wir haben im Sinne der Kunden alles versucht, Lycamobile zu rechtskonformem Handeln zu bewegen. Lycamobile hat noch bis einschließlich 31. Jänner 2016 Zeit, die Rufnummernübertragung zu ermöglichen. Geschieht dies nicht, setzen wir die Rechte der Endkunden erstmals mit dem härtesten uns zur Verfügung stehenden Instrument durch und entziehen Lycamobile die Genehmigung, Kommunikationsdienste anzubieten. Lycamobile muss dann den Dienst einstellen“, so Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post.

Guthaben aufbrauchen

Den Lycamobile-Kunden rät die RTR, vorhandene Guthaben bis 1. Februar 2016 aufzubrauchen und den Anbieter zu wechseln.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang