Ein Internet-, Festnetz- oder Handyprovider darf laut Telekommunikationsgesetz (§ 70) nicht einfach den Anschluss kappen. Dazu müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Der Kunde muss im Zahlungsverzug sein und der Provider muss den säumigen Zahler vorher mahnen und ihm einen zweiwöchige Nachfrist setzen. Erst wenn trotz Mahnung nicht gezahlt wird, darf der Provider den Zugang unterbrechen. Bei Streitigkeiten sollte sofort die Schlichtungsstelle der Telekom-Regulierungsbehörde RTR eingeschaltet werden. Informationen gibt es auf www.rtr.at oder telefonisch unter 0810 511 811 (Kosten 0,07267 Euro je Minute).
Internetprovider: überhöhte Rechnung - Unwiderrufliche Durchführungsbestätigung