Ein Vorarlberger Konsument wurde von Andy Scott, dem Sänger der ehemals weltbekannten Rockgruppe The Sweet geklagt: Er habe auf eBay eine illegale CD zum Kauf angeboten.
Der Konsument hatte dereinst eine CD mit dem Titel „The Sweet – The Legend Lives On Vol. 1“ legal im Handel gekauft. Was er nicht wissen konnte: Diese Scheibe war nicht von der Rockgruppe autorisiert. Der Rechtsanwalt von Andy Scott erwarb die CD und klagte den Vorarlberger wegen einer Vielzahl von Rechtsverstößen. So nicht, urteilte der Oberste Gerichtshof (Aktenzahl OGH 11.05.2012, 4 Ob 38/12k) in einem von der Arbeiterkammer Vorarlberg unterstützten Musterprozess. Eine Verletzung von Marken- und Urheberrechten liege nicht vor, weil der Konsument die Platte privat auf eBay verkauft habe, also nicht „in geschäftlichem Verkehr“ tätig geworden sei. Ob der Produzent der inkriminierten CD die Rechte der Rockgruppe verletzt hat, spielt hier keine Rolle.