Waren Sie auch schon einmal mit einer nicht nachvollziehbar hohen Handyrechnung konfrontiert? Lesen Sie hier, was dann zu tun ist und wie Sie besser nicht reagieren sollten.
Überhöhte Handyrechnungen sorgen immer wieder für Verdruss bei Konsumenten. Die Beträge, um die es dabei geht, sind häufig gering. Wer sich nicht die Mühe macht, seine Rechnung genauer unter die Lupe zu nehmen, dem können etwa die 2,50 Euro leicht entgehen, die für ein vermeintlich nie bestelltes Klingelton-Abo abgebucht worden sind.
Falls Sie eine Unregelmäßigkeit entdecken, sollten Sie eines nicht tun: Die Rechnung einfach ignorieren und nicht bezahlen. Begleichen Sie ihre Handyrechnung (wenn sie nicht gerade exorbitant hoch ist – dazu später mehr) immer vollständig und innerhalb der angegebenen Frist. Tun Sie dies nicht, droht Ihnen neben der Sperrung des Anschlusses auch noch ein kostspieliges Inkassoverfahren.
Einspruch begründen
Um zu Ihrem Recht zu kommen, müssen Sie dann gegen die Handy- bzw. Smartphone-Rechnung Einspruch beim Anbieter erheben. Dazu haben Sie nach Erhalt der Rechnung maximal drei Monate lang Zeit. Dabei genügt es nicht, nur seinen Unmut über die vermeintlich zu hohe Rechnung zu äußern.
Der Einspruch muss begründet sein, beispielsweise damit, dass man in der Rechnung aufgelistete Leistungen (diese aufzählen) gar nicht in Anspruch genommen hat. Unbedingt anzugeben sind Rechnungsnummer, Rechnungsdatum sowie Kunden- und vor allem Telefonnummer. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, den schriftlichen Einspruch gegen die Handyrechnung per Einschreiben abzuschicken.
Was tun bei hoher Rechnung?
Sollte die Handyrechnung außergewöhnlich hoch ausfallen, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, direkt bei der Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) einen Fälligkeitsaufschub für die Rechnung zu beantragen. Dazu ist bei der RTR (www.rtr.at) ein dreiseitiges "Verfahrensformular" erhältlich, das korrekt ausgefüllt an die Schlichtungsstelle übermittelt werden muss.
Doch auch der Antrag für einen Fälligkeitsaufschub entbindet Sie nicht automatisch von allen Zahlungspflichten. In jedem Fall müssen die Grundgebühr sowie die auf der Rechnung ausgewiesenen Einheiten für Telefongespräche beglichen werden. Der fällige Betrag ist dabei vom Kunden selbst auszurechnen.
In folgenden Artikeln finden Sie weitere Informationen zum Thema Handygebühren: