"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus. - Hier: Handy von Emporia.
Mitte Juni kaufte ich ein Emporia Klapphandy, nach 2 Monaten brach das Scharnier des Klappmechanismus. Der Händler meinte, dieser Schaden sei nicht in der Garantie enthalten, denn er könne durch äußere Einflüsse entstanden sein. Ich fragte bei Emporia an – das Handy wurde gegen ein neues ausgetauscht.
Friederike Buchinger
Linz