In letzter Zeit passiert es immer öfter: Die neu gekaufte CD bleibt stumm. Schuld ist ein so genannter Kopierschutz, der verhindern soll, dass CDs am Computer vervielfältigt werden. Leider ist nicht nur das Abspielen am PC unmöglich, sondern auch auf bestimmten CD-, DVD- und MP3-Playern, die mit CD-ROM-Laufwerk ausgestattet sind.
Sie können Gewährleistung fordern
Wenn die CD auf für CDs gedachten Abspielgeräten nicht läuft, kann Gewährleistung geltend gemacht werden, vor allem, wenn ein entsprechender Warnhinweis auf der Verpackung fehlt oder mikroskopisch klein angebracht ist. Damit bekommt der Käufer zwar das Geld für den unnützen Kauf zurück, aber leider noch keine brauchbare CD.
Für Privatgebrauch legal
Grundsätzlich gibt es allerdings durchaus Möglichkeiten, den Kopierschutz zu umgehen. Diese sind auch nicht illegal. Kopien für den Privatgebrauch – etwa, um CDs überhaupt abspielen zu können – sind nach österreichischem Urheberrecht erlaubt. Webseiten wie www.brennmeister.com und Programme wie Clone CD (www.elby.org), Blindwrite (www.blindwrite.com ) Feurio (www.feurio.de), Nero Burning ROM (www.ahead.de) sind hier sehr hilfreich. Manche CD-Brenner haben mit dem Kopierschutz keine wesentlichen Probleme, Geräten von Plextor liegt Software bei, die Kopien für den Heimgebrauch möglich macht. Ebenso ist das Kopieren mit Audio-CD-Brennern (zum Beispiel von Philips oder Pioneer) meistens kein Problem.
Vom CD-Player in die PC-Soundkarte
Noch leichter geht das „Überspielen“. Dazu wird der digitale Ausgang eines CD-Players mit einer hochwertigen PC-Soundkarte verbunden. Damit kommen die Daten in den PC und können nachher mit einem geeigneten Programm, zum Beispiel „Get it on CD“ der deutschen Firma Steinberg, auf Silberscheibe gebrannt werden.