Vertrag trug Unterschrift des verstorbenen Gatten
Wenige Wochen nachdem Madame P. den lästigen Kundenberater eines alternativen Telefonanbieters an ihrer Haustür abgewiesen hatte, erhielt sie von demselben Unternehmen eine Rechnung zugeschickt. Umgehend verlangte Sie die Übermittlung des zu Grunde liegenden Vertrages, berichtet „test-achats“. Dieser trug die Unterschrift ihres vor sieben Monaten verstorbenen Gatten! Angesicht dessen erklärte sich die Firma groß-zügigerweise bereit, den (nicht existenten) Vertrag zu beenden!