Zum Inhalt

Bea-fon - Mobiltelefon

"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus. - Hier: Bea-fon tauschte trotz abgelaufener Garantie einen Akku für ein Mobiltelefon aus.

Eineinhalb Jahre nach Erwerb eines Bea-fon Mobiltelefones ließ sich der Akku nicht mehr laden. Nach Anfrage direkt beim Erzeuger wurde der Akku trotz Ablauf der Garantie kostenlos ausgetauscht. Schon zwei Tage später konnte ich mein Mobiltelefon in Betrieb nehmen.

Franz Fiedler
Hall in Tirol

 

Mehr Beispiele für positive Erfahrungen von Verbrauchern lesen Sie

Haben auch Sie bereits gute oder schlechte Erfahrungen mit Unternehmen gemacht? Schreiben Sie uns!

  • Abonnenten: Als registrierter User von konsument.at können Sie Ihre Erlebnisse in unseren Foren posten.
  • Keine Abonnenten: Sind Sie nicht registriert, dann schreiben Sie Ihre Erfahrungen bitte an leserbriefe@konsument.at oder bestellen ein KONSUMENT-Abo bzw. eine Online-Tageskarte, um in den Foren posten zu können.

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

WhatsApp: Benachrichtigungen verwalten

WhatsApp: Benachrichtigungen verwalten

Neue Nachrichten möchte man meist ungern verpassen. Doch in manchen Situationen können die damit einhergehenden Benachrichtigungen störend sein.

WhatsApp: Häkchen und Korrekturen

WhatsApp: Häkchen und Korrekturen

Auf verständliche, auch für weniger versierte Nutzer:innen nachvollziehbare Weise zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten des beliebtesten aller Messenger-Dienste auf.

Smartphone: Datensicherung mit Tücken

Smartphone: Datensicherung mit Tücken

Bei Android-Smartphones ist die Datensicherung nicht so einfach. Versierte Nutzer:innen greifen zum "Root". Das ist ein gezielter Eingriff ins System, der Funktionen freischaltet, die der Hersteller für die technische Weiterentwicklung vorgesehen hat.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang