"Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Storno des Vertrages für mobiles Internet.
Herr Bohanka hatte mit A1 einen Zweijahresvertrag für mobiles Internet abgeschlossen und dabei gleichzeitig einen Laptop erworben. Er probierte das neue Gerät zuerst in der Wohnung von Freunden aus. Dort funktionierte es tadellos. Doch in seiner Wohnung kam dann keine bzw. nur eine schlechte Internetverbindung zustande. Herr Bohanka bat A1, den für ihn somit wertlosen Vertrag zu stornieren. Doch A1 lehnte ab: Ein Vertragsrücktritt sei nur innerhalb von sieben Tagen möglich. Das war für Herrn Bohanka neu (er hatte A1 elf Tage nach Vertragsabschluss kontaktiert). Auf unsere Vermittlung war A1 gegen Rückgabe des Geräts doch noch zu einem kostenlosen Vertragsstorno bereit.