Vor etwa zwei Jahren habe ich zum Geburtstag eine Erlebnisbox mit Geschenkgutschein bekommen: eine dieser Boxen, die mittlerweile viele Kaufhäuser und Supermärkte anbieten. Die Box beinhaltet ein kleines Heftchen, das die mit diesem Gutschein konsumierbaren Erlebnisse auflistet: vom Abendessen im Restaurant über einen Kriminachmittag bis hin zur Schlittenhundefahrt. Wie es so ist mit solchen Gutscheingeschenken, zuerst ist die Freude groß, der Gutschein soll so schnell wie möglich eingelöst werden. In den kommenden Wochen hatte ich aber keine Zeit, also habe ich die Geschenkebox erst einmal zur Seite gelegt. Irgendwann geriet die kleine Schachtel in Vergessenheit. Beim Laden Aufräumen und Aussortieren im letzten Urlaub, tauchte sie dann plötzlich wieder auf, meine Geburtstagsüberraschung.
Geduld gefragt
Dass das Einlösen des Gutscheins gar nicht so einfach sein sollte, entpuppte sich als Überraschung für sich. So viel vorweg. Ich will also mein Event nun möglichst schnell aussuchen und nehme die Box genauer in Augenschein. Im beigelegten Heft mit den Erlebnissen finde ich auf der Übersichtsseite eine Telefonnummer. Da ruf ich doch gleich an. Der freundliche Mitarbeiter des Callcenters macht mich aufmerksam, die Gutscheine seien auf der Homepage einzulösen, nicht telefonisch. Na gut, mach ich das, aber nicht gleich, es ist gerade mal 8.00 Uhr am Morgen, ich muss zur Arbeit.
Ein paar Tage später, abends zu Hause: Ich starte meinen PC, suche die entsprechende Homepage. Auf der Startseite sehe ich die Erlebnismöglichkeiten und rechts oben einen Balken: Gutschein einlösen. Ich klicke drauf, ein Formular öffnet sich – zwei Felder werden sichtbar. Gutscheincode und Referenznummer soll ich hier eingeben. Ich freue mich auf den nächsten Schritt, weil ich mich schon am Ziel, dem Buchen des Erlebnisses, sehe.
Oje, in roter Schrift tauchen stattdessen zwei Sätze auf: Dieser Gutschein ist gesperrt. Bei Fragen hilft dir unser Kundenservice unter dieser Nummer …. – Nein, echt jetzt? Ich würde lieber gleich eine E-Mail an den Kundenservice richten, aber es ist keine Mailadresse angeführt. Die telefonischen Servicezeiten sind Mo bis Freitag von 8 bis 20.00 Uhr. Leider, leider, es ist schon 20.30 Uhr. Also kann ich mich erst am nächsten Morgen weiter um mein Eventthema kümmern.
Freischaltung mit Hindernissen
Also, nur noch ein Telefongespräch von der Einlösung des Gutscheins entfernt, oder doch nicht? Ich drücke die Servicenummer in mein Handy. Zuerst muss ich zwei Bandansagen über mich ergehen lassen: Ob das Gespräch aufgezeichnet werden darf? Nein, darf es nicht. Und die Bitte, ich möge nach Ende des Gesprächs noch ein paar Fragen zur Kundenzufriedenheit beantworten. Mal sehen, … kommt auf den Gesprächsverlauf an …
Dann meldet sich endlich ein Mitarbeiter vom Kundenservice. Ich teile mein Problem mit, gebe dem freundlichen Herrn meine Gutschein-Codenummer durch und sogleich erkennt er, woran es hakt – der Gutschein wurde vom Shop, in dem die Box gekauft worden war, nicht freigeschaltet. Aus Gründen des Diebstahlschutzes sei das Aktivieren im Zuge des Bezahlprozesses auf der Event-Homepage nötig. Hört sich irgendwie verständlich an, dann bitte jetzt freischalten, ersuche ich meinen Gesprächspartner. Schließlich will ich mein Event schon bald genießen.
Der Gutscheincode müsste doch jetzt ruckzuck mit einem Knopfdruck funktionieren, denke ich und bin gedanklich schon wieder am Abend vor meinem PC beim Aussuchen eines passenden Ereignisses. – Halt, falsch gedacht, so schnell geht’s nicht! Bis zum Ende der Woche, es ist erst Montag, müsste der Gutschein aber freigeschaltet sein, höre ich am anderen Ende der Leitung und meine E-Mail-Adresse soll ich angeben. Ich würde verständigt, sobald alles klar sei. Ich bedanke mich freundlich, immerhin sind die 99 Euro vom Geschenkgeber gesichert.
Und noch ein paar Tage warten ...
Das Procedere dauert deshalb ein paar Tage, erfahre ich noch, weil erst der Kauf nachvollzogen werden muss. Ich soll auch noch das ungefähre Kaufdatum und Adresse sowie Name des Shops in dem die Box vor zwei Jahren erstanden worden war, angeben. Na gut, dass ich zufällig weiß von welchem Geschäft die Box stammt. Bei einem Geschenk fragt ja schließlich nicht jeder nach.
Einlösen: Homepage oder telefonisch?
Nun hatte ich noch ein paar Fragen zum Einlösevorgang auf der Erlebnisbox-Homepage. Der Servicemitarbeiter erklärt: Ich müsse den Gutscheincode eintragen, danach würden die mit meiner Geschenkbox vorab bezahlten Events aufgelistet werden. Wolle ich auf das gesamte Angebot des Anbieters zugreifen, müsse der Gutschein mit Klick auf das entsprechende Auswahlfenster umgetauscht werden.
Und er weist darauf hin, sollte ich die Homepage unübersichtlich finden, könnten wir das Ganze auch direkt telefonisch erledigen. Wie jetzt? Ich verweise auf die Erstauskunft, das ginge doch nur über die Homepage. Ja, eigentlich sei es so, die Kunden sollen zuerst das Einlösen über die Website probieren – wenn’s nicht geht, wäre es telefonisch auch möglich. Aha – eine Kunden-Erziehungsmaßnahme. 😉
Endlich am Ziel
Innerhalb der versprochenen Zeit erhalte ich dann tatsächlich eine E-Mail mit der Info zur gelungenen Freischaltung: Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Ihre Box entsperrt ist und Sie diese ab sofort auf unserer Webseite einlösen können.
Die Buchung funktionierte dann zum Glück ruckzuck. Ich habe mich für ein Abendessen entschieden. Das hab ich mir auch redlich verdient. 😃 Immerhin war ganz schön viel Vorarbeit meinerseits zu leisten.
Und ob ich meiner Mama, die demnächst ihren 70. Geburtstag feiert, eine Geschenkbox überreiche, ich glaube, das überlege ich mir nochmal. Vielleicht schenke ich nach guter alter Manier lieber Theaterkarten. Das hat natürlich den Nachteil, dass ich mich beim Datum genau festlegen muss.
Geduld aufbringen oder nicht einlösen
Meine Erfahrung zeigt, so ein Einlöseprocedere kann sich zu einem Geduldsspiel entwickeln. Mitunter verlangt dieser Vorgang dem Beschenkten ein gutes Maß an Hartnäckigkeit und Ausdauer ab. Immerhin lassen 27 Prozent der Beschenkten Gutscheine teilweise oder ganz verfallen, wie aus einer Kurzmeldung des US-Konsumentenmagazins Consumer Reports hervorgeht.
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