Wer sich im Supermarkt für Bio-Lebensmittel entscheidet, will meistens mehr. Mehr Tierwohl, mehr Umweltschutz und mehr Transparenz im Kaufprozess. Was steckt aber hinter den Logos? Die Vielzahl an Gütesiegel, kann für Konsument:innen mittlerweile schwer überschaubar sein. Neben EU-weiten und nationalen Gütesiegeln gibt es auch jene von Eigenmarken und anderen Nachbarländern. Wir haben einen Überblick und wichtige Highlights von Gütesiegeln zusammengestellt und zeigen, welche davon die Vorgaben der EU übertreffen.
Die gesetzliche Basis: EU-Bio-Logo

Damit ein Lebensmittel in der EU überhaupt als „Bio“, „biologisch“ oder „ökologisch“ bezeichnet und verkauft werden darf, muss es der EU-Bio-Verordnung entsprechen. Es handelt sich also hierbei um die gesetzliche Mindestanforderung, dessen Einhaltung von externen und unabhängigen Prüfstellen kontrolliert wird. Das EU-Bio-Logo muss bei allen verpackten Bio-Lebensmitteln verwendet werden, die in der EU erzeugt und verkauft werden.
Die Vorschriften beziehen sich dabei unter anderem auf das Verbot von mineralischen Stickstoffdüngern und genetisch veränderten Organismen, zum Beispiel bei Saatgut oder in Tierfutter, den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, also Pestizide, und den vorbeugenden Einsatz von Antibiotika und Hormonen, die Leistung und Wachstum steigern. Mindestens 95 Prozent eines Produkts müssen aus Bio-Zutaten bestehen, für die restlichen 5 Prozent gelten strenge Regelungen. Auch Lebensmittel aus Drittstaaten, wie Kakao, Bananen oder Kaffee können das EU-Bio-Logo tragen, wenn die Herstellung den EU-Standards entspricht. Eine Kontrolle dieser Kriterien erfolgt mindestens einmal jährlich, Verstöße tragen Verwarnungen bis hin zum Entzug des Bio-Status mit sich.
Wir haben österreichische und deutsche Gütesiegel sowie Bio-Eigenmarken aus dem österreichischen Lebensmittelhandel mit den Mindeststandards des EU-Bio-Siegels verglichen.
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