Zum Inhalt
Steinpilz aus dem Wald auf erdfarbenem Hintergrund
Bild: Shutterstock/j.chizhe

Bio-Lebensmittel aus dem Wald?

Sie fragen – wir antworten: Unsere Expert:innen beantworten Ihre Fragen, dieses Mal Teresa Bauer, Ernährungswissenschafterin.

Frage

Im Supermarkt habe ich Bio-Steinpilze gesehen. Es gibt meines Wissens nach keine Zucht dafür. Ist das nur ein Marketinggag?

Antwort

Auch das Sammeln von Wildpflanzen in freier Natur und in Wäldern kann als biologische Produktion gelten. Dazu müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden, die in der EU-BIO-Verordnung geregelt sind. Beispielsweise dürfen die ­Flächen vor dem Sammeln der Wildpflanzen mindestens drei Jahre lang nicht mit Pflanzenschutz- oder Düngemitteln behandelt worden sein, die für die biologische Produktion nicht zugelassen sind. 

Teresa Bauer - Expertin: Ernährung
Teresa Bauer, BSc, MSc - Expertin: Ernährung Bild: VKI

Das Sammeln darf die Stabilität des natürlichen Lebens­raumes und die Erhaltung der Arten im Sammelgebiet nicht beeinträchtigen. Auch die Wildsammlung wird durch Bio-Kontrollstellen kontrolliert.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Bio-Eier – oder doch nicht?

Bio-Eier – oder doch nicht?

"Ich habe Bio-Eier gekauft, die aber keine sind. Denn Bio-Eier haben einen hellgelben Dotter. Bei den angesprochenen Eiern ist der Dotter orange, was auf eine konventionelle Fütterung mit Farbstoffgebern zurückzuführen ist. Was kann ich tun?"

Bio-Erde - Mit Torf?

Bio-Erde - Mit Torf?

"Ich habe im Prospekt eines Diskonters von Bio-Erde mit Torf gelesen. Kann das wahr sein?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Christian Undeutsch.

Bio-Joghurt-Becher - Reiner Verkaufsschmäh?

"Besonders Bio-Joghurt ist oft in Papierbechern abgefüllt, die gar keine sind, weil unter der Papphülle erst wieder Plastik steckt. Ist das ein reiner Verkaufsschmäh?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Teresa Bauer, BSc MSc.

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang