"Ich hatte im Supermarkt einen „Bio Bärlauch aus Wildsammlung“ gekauft. Bei den Zutaten stand „Bärlauch aus biologischer Landwirtschaft“. Wenn etwas aus einer biologischen Landwirtschaft kommt, kann man es dann überhaupt wild sammeln? Und wenn es wirklich wild gesammelt wurde, darf man es dann bio nennen?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Teresa Bauer, BSc MSc.
Durch EU-Bio-Verordnung geregelt
Auch wenn Wildpflanzen in freier Natur geerntet werden, kann das als biologische Produktion gelten. Die Vorschriften dafür regelt die EU-Bio-Verordnung. So dürfen beispielsweise die Bärlauch-Flächen vor dem Sammeln mindestens drei Jahre lang nicht mit Pflanzenschutz- oder Düngemitteln behandelt worden sein, außer sie sind für die ökologische Produktion zugelassen.
Außerdem muss der natürliche Lebensraums sowie die Erhaltung der Arten in dem Gebiet gewahrt bleiben. Zusätzlich werden die Wildsammlung wie auch die Ernteflächen durch Bio-Kontrollstellen überprüft. Biologisch zertifizierter Bärlauch kann also aus Wildsammlung stammen.