Ich zahle meine Rundfunkgebühr per Einziehungsauftrag und hätte gerne eine Rechnung, habe aber keine erhalten. Habe ich kein Anrecht darauf?
Kein Anspruch
Bei den Rundfunkgebühren handelt es sich um Verwaltungsabgaben, die aufgrund des Rundfunkgebührengesetzes fällig werden, weshalb man keinen Anspruch auf eine Rechnung hat.