Gebühr allein für das Gerät
Ja. Das Rundfunkgebührengesetz sieht derzeit – und wahrscheinlich auch in absehbarer Zukunft – vor, dass die Fernseh-Rundfunk-Gebühr für die Empfangseinrichtungen zu bezahlen ist, also für technische Geräte zum Empfang von Rundfunk- und Fernsehübertragungen. Und zwar bereits dann, wenn ein empfangsbereites Gerät im Haushalt vorhanden ist, unabhängig davon, welche Programme damit wirklich empfangen werden (können).
Bis 2180 Euro Strafe
Ein Großteil dieser Gebühr wird an den ORF weitergegeben, damit der öffentlich-rechtliche Auftrag erfüllt werden kann und nicht noch mehr Werbung stattfinden muss. Die Auswahl der Programme, aber auch der Empfangsgeräte (Satelliten-Empfang, PC mit TV-Karte etc.), ändert nichts an der Gebührenpflicht. Falsche Angaben können mit einer Strafe von bis zu 2180 Euro geahndet werden.