"Ich war im EU-Ausland und wollte – wie auch zu Hause – die Mediathek einiger österreichischer Fernsehsender nutzen. Das funktionierte aber nicht. Ist diese Sperre erlaubt?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Reinhold Schranz.
Portabilitätsverordnung
Wenn es sich um kostenlose Mediatheken handelt (z.B. ORF-TVthek), ist eine Sperre im Ausland (selbst in der EU) erlaubt. Wenn es sich aber nicht um kostenlose, sondern um zahlungspflichtige Streamingdienste (wie z.B. Netflix, Spotify, Amazon Prime, Sky Go) handelt, gilt die Portabilitätsverordnung. Laut dieser müssen die Abos in jedem EU-Mitgliedstaat in gleichem Umfang verfügbar sein wie im Heimatland des Konsumenten – und das ohne Mehrkosten. Private und öffentliche Fernseh- oder Radiosender können sich freiwillig für die Portabilität entscheiden. Wenn sie das tun, dann muss das Angebot ihrer Mediathek auch im EU-Ausland verfügbar sein.
Weitere Informationen finden Sie unter Unbegrenzt streamen.