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Halogenlampen: Verbot 2018 - Kommentar von P. Blazek

Wir erinnern uns: Im Jahr 2009 hat die EU in einer überstürzten Aktion ein Glühlampenverbot erlassen. 2018 sollen die Halogenlampen folgen. - Ein "Aufgespießt" von KONSUMENT-Redakteur Peter Blazek.

Peter Blazek (Bild: U. Romstorfer/VKI)

E-Mail: Peter Blazek - Redaktion "Konsument"

Binnen weniger Monate mussten die ersten Glühbirnen aus den Regalen geräumt werden. Die Industrie war darauf überhaupt nicht vorbereitet. LED-Lampen waren zu dieser Zeit irrsinnig teuer und eigneten sich bestenfalls als Zusatzlicht oder für spezielle Lichteffekte – „Teures Dekor“ titelten wir damals einen LED-Lampen - Teures Dekor Und die leidigen Energiesparlampen haben eigentlich nie wirklich die Konsumentenbedürfnisse erfüllt, man kann sie getrost als Fehlkonstruktion bezeichnen (geringe Schaltfestigkeit, lange Anlaufzeit, u.a.).

Halogenlampenverbot verschoben

Mit dem Glühlampenverbot hat die EU viele Konsumenten vor den Kopf gestoßen, die Empörung war – auch in unserer Leserschaft – riesengroß. Nun dürfte man dazugelernt haben: Der nächste Streich, nämlich das Verbot auch von Halogenlampen, der für September 2016 geplant war, wurde um zwei Jahre verschoben. Der Industrie soll noch Zeit gegeben werden, die Effizienz der LED-Lampen, die die Halogenlampen ersetzen sollen, zu verbessern. Diese – verspätete – Einsicht fällt nicht aus heiterem Himmel. Man kann davon ausgehen, dass der unüberhörbare Aufschrei der Bevölkerung, die ja den Schaden des Glühlampenverbotes zu tragen hatte, zumindest mit dazu beigetragen hat.

Tischleuchten fix verbauten LEDs

Nicht wenige Experten und Umweltorganisationen haben dieses erfreuliche Umdenken heftig kritisiert und vorgerechnet, um wieviel Milliarden Kilowattstunden mehr durch diese Entscheidung verbraucht werden. Solche theoretischen Rechenbeispiele ignorieren, dass durch eine unausgereifte Technologie weder Energie noch Kosten in erhoffter Höhe eingespart werden können. So ist es offenbar auch noch niemand aufgefallen, dass es derzeit noch immer keine Boden- oder Tischleuchten mit austauschbaren LED-Lampen gibt. Die sind immer fix verbaut – wenn sie ihre Nutzlebensdauer überschritten haben, landet die ganze Leuchte auf dem Müll. Ein Wegwerfartikel als leuchtendes Beispiel für den sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Energie? Warum hat hier noch niemand an ein Verbot gedacht?

Leserreaktionen

Konsumenten müssen Pioniere sein

Sie haben recht: viele EU-Verbote sind sinnlose Reglementierung von Bürgern, die plötzlich nicht mehr wie bisher duschen, staubsaugen, oder Gurken essen dürfen. Dennoch möchte ich das Verbot von Glühlampen als sinnvoll (aber unvorbereitet) bezeichnen; das Verbot der Halogenbrenner als Leuchtmittel scheint mir aber als das Erkennen eines Irrweges in der Beleuchtungstechnik.

So ein Verbot unterstützt die Entwicklung marktgerechter LED-Leuchtmittel. Wir Konsumenten können nicht warten, bis sie entwickelt sind, sondern wir müssen sie mit all unserem Pioniergeist entwickeln lassen, indem wir sie kaufen. Auch die Glühbirne, auch das Auto, auch das Telefon hat sich durch Nachfrage verbessert; die jeweils ersten Kunden haben viel gezahlt für ein rückblickend nicht ausgereiftes Produkt. Zu bekritteln ist sicherlich die Fristsetzung vom Schreibtisch aus, die Hersteller und Konsumenten überfordert.

Ferdinand W. Schnabl
E-Mail
(aus KONSUMENT 9/2015)

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