"Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Eigenheimversicherung der Generali Versicherung AG.
Wasserschaden
In Frau Krausgrubers Haus war ein Wasserschaden aufgetreten. Gut, dass die Eigenheimversicherung, die sie bei Generali abgeschlossen hatte, Leitungswasserschaden inkludierte. Frau Krausgruber meldete den Schaden und wartete auf die Begutachtung durch einen Versicherungssachverständigen. Inzwischen gab es in Frau Krausgrubers Haus natürlich kein Wasser. Als der Gutachter nach vierzehn Tagen noch immer nicht aufgetaucht war, nahm der Installateur die Arbeit auf. An welcher Stelle genau das Wasserrohr schadhaft war, war nicht so ohne weiteres festzustellen. Dazu hätte erst das alte Rohr freigelegt und ein rund um das Haus angelegter Betonweg aufgegraben werden müssen. Der Installateur entschloss sich zu einer einfacheren und kostengünstigeren Lösung und verlegte ein neues Wasserrohr. Das defekte Rohr war umgangen und stillgelegt, das Haus wieder mit Wasser versorgt.
Schaden nicht gedeckt
Einige Wochen später erhielt Frau Krausgruber einen Brief von Generali: Aufgrund der vorliegenden Unterlagen sei von einem Schaden durch Alterung, Abnützung beziehungsweise Korrosion auszugehen, las sie. Diese Schäden wären aber durch Frau Krausgrubers Eigenheimversicherung nicht gedeckt, daher würde Generali keine Entschädigung leisten. In unserem Interventionsschreiben wiesen wir die Versicherung darauf hin, dass weder der Installateur noch der Sachverständige (der ja nicht einmal Zeit zur Besichtigung gehabt hatte) einen Korrosionsschaden bestätigen konnte und Leitungswasserschaden laut Polizze versichert war.
Kosten doch übernommen
Nach nochmaliger rechtlicher Prüfung, teilte uns Generali daraufhin mit, sei man bereit, die Kosten für die Umgehungsleitung zu übernehmen: Die Überprüfung, ob ein Korrosionsschaden vorliege, würde mehr kosten als die Umgehungsleitung.