Der Wechsel zu einem anderen Energieliefranten ist einfacher als man glaubt. Und vor allem ist er kostenlos möglich.
Strom- und Gasversorgung: Was freie Wahl bringt
In (fast) ganz Österreich haben Konsumenten die freie Wahl zwischen mehreren Strom- und Gaslieferanten.
Es gibt eine Vielzahl von Produkten des täglichen Bedarfs – nehmen wir beispielsweise Waschpulver – die von verschiedenen Firmen angeboten werden. In der Regel vergleicht man diese Angebote und entscheidet sich dann für das billigste bzw. beste. Im Energiebereich ist es genauso: Es gibt verschiedene Lieferanten, die Strom oder Gas zu verschiedenen Preisen, oft mit einzelnen Rabatten etc. kombiniert, anbieten. Da Strom immer Strom bleibt und Gas immer Gas, spielt der Preis die ausschlaggebende Rolle – außer, Sie entscheiden sich für eine Belieferung mit Ökoenergie.
Wichtige grundsätzliche Informationen
Es ist manchmal nicht leicht, sich im „Energie-Informationsdschungel“ zurechtzufinden. Von wem kann ich Strom beziehen, wer ist für die reibungslose Stromversorgung zuständig, an wen kann ich mich bei Fragen oder Beschwerden wenden, wie kann ich einen Preisvergleich machen, welche Rechte als Konsument habe ich überhaupt…? Hier erhalten Sie die Antworten auf all diese Fragen.
Freie Wahl beim Energie-Lieferanten
Freien Wettbewerb gibt es nur im Bereich der reinen Energie. Sie als Konsument können sich entscheiden, ob Ihr Energielieferant, von dem Sie bisher Ihren Strom oder Ihr Gas gekauft haben (also das angestammte Energieunternehmen), auch weiterhin für Ihre Energielieferung zuständig sein soll oder ob Sie einen anderen Energielieferanten vorziehen. Es gibt eine Reihe von Energielieferanten, die Kunden in ganz Österreich beliefern. Sie werden als überregionale Lieferanten bezeichnet.
Der Netzbetreiber bleibt derselbe
Beim Strom- oder Gasnetz ändert sich nichts, auch wenn Sie Ihren Lieferanten wechseln. Der Netzbetreiber bleibt wie bisher Ihr Vertragsund Ansprechpartner für den Netzbereich. Das bedeutet, er ist weiterhin für die Instandhaltung des Netzes und die reibungslose Versorgung mit Strom oder Gas verantwortlich.
Bei Störungen im Netz oder in der Anlage ist ebenfalls wie bisher der Netzbetreiber zu informieren. Er muss die Störung beheben, unabhängig davon, von welchem Lieferanten Sie Ihre Energie beziehen. Auch hier ändert sich also durch einen Lieferantenwechsel nichts. Weiters ist es auch der Netzbetreiber, der für die Zählerablesung zuständig ist. Diese erfolgt wie bisher einmal jährlich durch den Netzbetreiber oder durch Sie selbst.