Die Zitrone: Ehemalige Landesenergieversorger greifen zu Tricks, um Kunden den Wechsel des Anbieters zu vermiesen.
"Ich bin zu einem günstigeren Stromanbieter gewechselt, aber jetzt zahle ich mehr als vorher.“ „Ich habe meinen Gasversorger gewechselt, aber ich kenne mich jetzt bei der neuen Akontovorschreibung nicht aus.“ Derartige Beschwerden erhalten wir in letzter Zeit öfter. Denn nun sind neue Anbieter von Strom und Gas mit günstigen Preisen auf den Markt gekommen. Und die Konsumenten kehren den traditionellen Energieunternehmen in den Bundesländern zunehmend den Rücken. Doch diese Ex-Monopolisten wissen sich zu wehren.
Netzbetreiber geben überhöhte Verbrauchswerte an
Sie sind ja nach wie vor die Netzbetreiber, also die Herren über Stromleitung bzw. Gasrohr. Und haben als solche eine wichtige Funktion: Sie müssen dem neuen Strom- oder Gasanbieter mitteilen, wie viel der Kunde X, der dorthin wechseln will, bisher verbraucht hat. Denn damit muss der neue Anbieter die Akontozahlungen kalkulieren. Doch bei den Verbrauchsdaten scheinen die Netzbetreiber zu flunkern: Öfter geben sie überhöhte Werte an. Vielleicht, damit der Ex-Kunde den (falschen) Eindruck bekommt, dass sich ein Anbieterwechsel ohnehin nicht auszahlt.
E-Control klagt Energieanbieter
Bei der Regulierungsbehörde E-Control ist das Problem bekannt. Und sie geht mit Klagen dagegen vor. Natürlich kommt die Stunde der Wahrheit, wenn der neue Energieanbieter die erste Jahresabrechnung legt. Dann wird – sofern der Verbrauch gleich geblieben ist – die überhöhte Vorauszahlung wieder refundiert.
Hilfreich ist es, beim Wechsel dem neuen Anbieter selbst den genauen Zählerstand zu übermitteln. Oder den Netzbetreiber aufzufordern, die Verbrauchsdaten richtigzustellen, wenn man trotz billigerem Strom- bzw. Gasanbieter mehr bezahlt als vorher. Hilft auch das nicht, sollte man die Schlichtungsstelle der E-Control einschalten.