Seit 26. September 2015 gelten neue Bestimmungen für Heizgeräte.
Zum einen müssen sie einen bestimmten Mindestwirkungsgrad erreichen (siehe Gasthermen: Generelles Ende? - EU-Verordnung zur Ökodesign-Richtlinie zum anderen müssen sie jetzt auch mit einem Energielabel gekennzeichnet sein. Betroffen sind Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte für Zentralheizungssysteme, die mit Gas oder Öl betrieben werden (solche für feste Brennstoffe sollen 2017/18 nachfolgen); weiters Wärmepumpen und Warmwasserspeicher. Das Energielabel ist vom Anbieter der Geräte zu erstellen. Für Verbundanlagen, die aus mehreren Komponenten bestehen (Heizgerät mit Speicher, Temperaturregler und Solareinrichtungen), gibt es ein Paket-Label, für das der Installateur zuständig ist.
Energielabel bietet erste Orientierung
Das Energielabel erlaubt eine erste Orientierung auf einen Blick, kann aber kein Ersatz dafür sein, sich vor dem Kauf möglichst umfassend über das Angebot zu informieren. Die tatsächliche Effizienz und die Energiekosten hängen von den Betriebsvoraussetzungen im eingebauten Zustand und nicht zuletzt auch vom Nutzerverhalten ab. Außerdem ist die Skalierung von A+++ bis G problematisch. So gut wie alle Neugeräte erreichen die Klasse B, also sind die Klassen C bis G eigentlich überflüssig.