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Bankvollmacht: Vertrauenssache - Heikle Angelegenheit

Finanzen sind Ver­trauenssache - besonders wenn die erwachsenen Kinder sich um Rechnungen und Geld der Eltern kümmern. In unserem Buch behandeln wir auch dieses Thema.

Vater und Sohn - Vertrauen verbindet (Foto: Halfpoint/Shutterstock)

Bankgeschäfte sind mittlerweile eine Belastung für meine Eltern. Wie kann ich ihnen helfen?
Eine Unterstützung der Eltern ist bereits in kleinen ersten Schritten möglich: Ausfüllen der Überweisungsträger, Überweisungsträger zur Bank bringen, Überprüfung der Abbuchungen vom Konto. So behalten die Eltern weiterhin die Kontrolle und delegieren nur die Ausführung. In einem späteren Schritt (oder auch direkt) können die Eltern dann mittels Bankvollmacht auch die Unterschrift bei Belegen bzw. die Ausführung mittels Onlinebanking delegieren. Kompliziert sind aber auch alle neuen Verträge und Aufträge mit der Bank. So will die Bank möglicherweise neue Produkte verkaufen, das Depot umschichten etc. Hier ist es zumeist sinnvoll, wenn Sohn oder Tochter mit zu den Bankgesprächen geht und darauf achtet, dass die Geschäfte auch wirklich im Sinne und zum Vorteil der Eltern sind. Wichtig: Die Eltern müssen die Bank hierfür gegenüber dem Kind vom Bankgeheimnis entbinden.

Was ist eine Bankvollmacht und wie weit geht sie?
Mit einer Bankvollmacht erhalten eine oder mehrere Personen Zugriff auf das Konto bzw. das Depot des Vollmachtgebers. Es handelt sich jedoch nicht um eine Eigentumsübertragung, vielmehr kann die bevollmächtigte Person nur im Rahmen der Kundenbeziehung des Vollmachtgebers handeln. Das bedeutet, es können z.B. keine neuen Kredite aufgenommen, keine Untervollmachten erteilt, keine neuen Konten eröffnet und keine Kreditsicherheiten gekündigt werden. Auch müssen allfällige Wertpapierkäufe dem Risikoprofil des Vollmachtgebers, d.h. der Eltern, entsprechen. Dennoch handelt es sich natürlich um einen erheblichen Vertrauensbeweis an die bevollmächtigte ­Person. Üblicherweise wird eine Bankvollmacht in Form einer Zeichnungsberechtigung ausgestellt. Die Bankvollmacht kann auf einzelne Geschäfte, ein einzelnes Konto, Depot oder den Safe-Zugriff beschränkt sein. Aber auch Bankvollmachten für mehrere oder alle Konten bei einer Bank oder bei allen Banken sind möglich. Mehr Infos und ein Muster dafür finden Sie in unserem Buch "Wenn Eltern altern".

Vollmacht­geber, Vollmachtnehmer

Was braucht es, damit eine Bankvollmacht auch von der Bank anerkannt und somit gültig ist?
Prinzipiell ist auch eine Bankvollmacht in einer Vorsorgevollmacht gültig. Allerdings gibt es in der Praxis immer wieder Probleme, wenn die Bankvollmacht nicht mittels bankeigenem Formular vereinbart wird. Um spätere Probleme auszuschließen, sollten daher Vollmacht­geber (Eltern) und Vollmachtnehmer (Kinder) gemeinsam zur Bank gehen und dies frühzeitig regeln. So kann zugleich auch die Unterschriftsprobe des Vollmachtnehmers hinterlegt werden. Gelegentlich kommt es vor, dass Bankmitarbeiter dann das bestehende Konto auf ein Oder-Konto umstellen wollen. Dies aber bedeutet oft auch den Übertrag von Eigentum. Eine Zeichnungsberechtigung reicht für die Unterstützung der Eltern vollkommen aus.

Wie lange gilt so eine Bankvollmacht?
Eine Bankvollmacht gilt immer nur bis auf Widerruf. Oder bis zum Tod des Vollmachtgebers, sofern sie nicht ausdrücklich über den Tod hinaus abgeschlossen wird.

Buchtipp: "Wenn Eltern altern"

Wenn Eltern altern (Bild: Pikselstock/Shutterstock)

Irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem Eltern erste Unterstützung brauchen. Zunächst nur in kleinen Dingen des Alltags. Doch allmählich wird der Bedarf an Hilfe größer, bis hin zur  täglichen Fürsorge, die entweder organisiert oder von den Kindern selbst geleistet werden muss. Unser Buch informiert über:

  • Leben zu Hause
  • alternative Wohnformen
  • Alten- und Pflegeheim
  • Hilfe im Alltag
  • finanzielle Unterstützung
  • Vollmachten und Vorsorge
  • Rechts- und Steuerfragen

156 Seiten, A4
19,90 Euro, exklusive Versand

Shop: https://konsument.at/shop/eltern-altern

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