Zum Inhalt

Bankomat: Entgelt - Abheben muss kostenlos bleiben

, aktualisiert am

Die BAWAG P.S.K. will für die Behebung von Bargeld am Bankomat ein Entgelt einführen. VKI und Arbeiterkammer Tirol kämpfen dafür, dass dieser Service kostenlos bleibt.

Als BAWAG-Kunde Bernd M. im vergangenen Oktober zum Stichwort „Kundenricht­linien für die Kontokarten“ eine Mitteilung im Posteingang seines Onlinekontos vorfand, staunte er nicht schlecht, was sich ­seine Bank da ausgedacht hatte. Unter der Überschrift Benutzungsmöglichkeiten der Bezugskarte für den Karteninhaber war zu lesen, dass Kartentransaktionen, insbesondere Bargeldbehebungen, mit der Konto­karte künftig nur noch an Geldautomaten der BAWAG P.S.K. beziehungsweise an Geldautomaten, mit deren Betreiber die ­BAWAG P.S.K. einen diesbezüglichen Vertrag abgeschlossen hat, ohne gesondertes Entgelt möglich sein sollen.

Information am Geldautomaten

Weiter hieß es, dass bei allen anderen Automaten für Bargeld­behebungen ein gesondertes Entgelt fällig werden könne. Der Kunde soll in diesem Fall vor Durchführung der Kartentransaktion am Geldautomaten eine entsprechende Information erhalten. Im Fall seines Einverständnisses wird dem Karteninhaber das vereinbarte Entgelt für die jeweilige Transaktion direkt vom Betreiber des Geldautomaten verrechnet. 

Verbandsklage

Information unzureichend

Beim Verein für Konsumenteninformation und der AK Tirol, an die betroffene Kunden sich wandten, sieht man vor allem Handlungsbedarf, was die Art und Weise anbelangt, wie die BAWAG P.S.K. das Bankomat­entgelt einführen möchte. "Entgelte für bestehende Verträge einfach so einzuführen, ist schlicht nicht gesetzeskonform. Das ­Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) sieht klar vor, dass der Kunde vorab wissen muss, ­welche Entgelte er für welche Dienstleistung zu bezahlen hat.

Es kann also nicht sein, dass man erst über die Kosten informiert wird, wenn man am Bankomat Geld ab­heben möchte“, sagt VKI-Rechtsexpertin Beate Gelbmann. Der VKI hat deshalb im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol ein Verbandsklageverfahren gegen die BAWAG P.S.K. auf den Weg gebracht. 

Kostenlose Behebung

Mindestens fünf Bargeldbehebungen kostenlos

Wenngleich sich die juristischen Schritte des VKI zunächst gegen die Einführung der Bankomat­entgelte bei bestehenden Ver­trägen richten, sieht die Juristin auch einige Neuverträge, die die Bank ihren Kunden ­anbietet, mit Skepsis. So findet sich etwa in der KontoBox Small der Passus, wonach man eine Automaten-Transaktion (z.B. Be­hebung) pro Monat frei habe. Für Beate Gelbmann ist ein derartiges Produkt grundsätzlich infrage zu stellen: „Der Kunde muss die Möglichkeit haben, an Bargeld zu ­kommen, ohne dass ihm dafür weitere ­Kosten entstehen.“ Sie verweist auf die Rechtsprechung des deutschen Bundes­gerichtshofes (BGH), der zu diesem Sachverhalt bereits in den 1990er-Jahren mehrere Urteile fällte. „Der BGH sagt, dass im Monat mindestens fünf Bargeldbehebungen kosten­los sein müssen.“ Was die Expertin stört, ist auch die Tatsache, dass die Banken ihre Serviceleistungen abbauen, indem sie etwa das Filial- und Bankomatnetz aus­dünnen, und dafür die Kunden auch noch bezahlen lassen.

Weniger Leistungen von der Bank

Über den aktuellen Fall BAWAG P.S.K. ­hinaus macht Gelbmann auf dem österreichischen Bankensektor Tendenzen aus, auch für ­Bankomatzahlungen im Geschäft in Zukunft Entgelte zu verlangen. „Doch dabei handelt es sich um einen elektronischen Umbuchungsvorgang, der nichts kosten sollte. Der Kunde muss sich langsam fragen, wofür er denn überhaupt noch Kontoführungsgebühren bezahlt, wenn er keine Leistungen mehr von der Bank bekommt und diese die Gelder auf den Konten auch noch für gewinnbringende Investitionen einsetzen kann.“ Geradezu als schlechter Witz sei ein derartiges Bankomatzahlungsentgelt angesichts der aktuell aufgeflammten Diskussion um die Abschaffung des Bargelds zu sehen.

Zahlungskarten-Spesenrechner

Bargeldbezug im Ausland

Ein Bankomatentgelt hätte für österreichische Kunden auch Konsequenzen, was die Bargeldbehebung im Ausland angeht. Dann wäre der Bezug von Bargeld im gesamten Euro-Raum mit Kosten verbunden. Außerhalb des Euro-Raumes ist die ­Nutzung von Bankomaten bereits jetzt mit Kosten verbunden und auch beim Bezahlen im Geschäft werden Entgelte fällig. Unter Umständen kommt die Nutzung der Kreditkarte dabei günstiger als der Einsatz der Bankomatkarte. Auskunft da­rüber, mit welcher Karte Sie am besten fahren, gibt der Zahlungskarten-Spesenrechner der Arbeiterkammer auf Bankenrechner der AK.

Leserreaktionen

Bankomatgebühr

Sehr interessant finde ich die derzeitige Diskussion über die Einführung (oder gar das Verbot?) von Gebühren für Bankomatkarten- Abhebungen. Da scheinen einige Akteure nicht ganz am letzten Stand zu sein. Im April habe ich von meiner Hausbank das Angebot bekommen mein Kontoführungspaket zu wechseln (mit dem Hinweis, dass die alten Konditionen auslaufen). Im Vergleich mit meinen bisherigen Konditionen errechnet sich mit den neuen Konditionen eine Anhebung des Kontoführungsentgeltes um über 100 %. Damit hat das Tiroler Geldinstitut seine letzte Kontoführungsgebühren-Anpassung (+ 85 %) wieder deutlich übertroffen.

Zurück zu den Gebühren für Bankomatkarten-Abhebungen: In der Tarifübersicht finde ich da ja schon die Gebühr von 30 Cent pro Abhebung mit Bankomatkarte beim eigenen Geldinstitut. Warum sagen dann die Vertreter der Banken dass es diese Gebühren schon im EU-Ausland gibt und sie deshalb natürlich auch bei uns in Österreich kein Tabu wären? Es gibt sie ja schon! Ich habe es jetzt nicht nachgeprüft, aber ich vermute, dass auch schon andere Geldinstitute in Österreich ganz offen Gebühren für Bankomatkarten-Abhebungen verrechnen. Wozu dann dieser ganze Wirbel in den letzten Tagen? Es braucht niemand den ersten Schritt zu machen. Er ist ja schon getan.

Roland Gruber
Schwaz
(aus KONSUMENT 6/2016)

Links zum Thema

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Klarna-Probleme: Mahnung trotz Zahlung

Klarna-Probleme: Mahnung trotz Zahlung

Wir haben sehr viele Beschwerden zu Klarna. Die Arbeiterkammer hat den Zahlungsdienstleister erfolgreich geklagt. Enttäuschte Kund:innen schäumen in Onlinekommentaren.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang