Die BAWAG P.S.K. will für die Behebung von Bargeld am Bankomat ein Entgelt einführen. VKI und Arbeiterkammer Tirol kämpfen dafür, dass dieser Service kostenlos bleibt.
Als BAWAG-Kunde Bernd M. im vergangenen Oktober zum Stichwort „Kundenrichtlinien für die Kontokarten“ eine Mitteilung im Posteingang seines Onlinekontos vorfand, staunte er nicht schlecht, was sich seine Bank da ausgedacht hatte. Unter der Überschrift Benutzungsmöglichkeiten der Bezugskarte für den Karteninhaber war zu lesen, dass Kartentransaktionen, insbesondere Bargeldbehebungen, mit der Kontokarte künftig nur noch an Geldautomaten der BAWAG P.S.K. beziehungsweise an Geldautomaten, mit deren Betreiber die BAWAG P.S.K. einen diesbezüglichen Vertrag abgeschlossen hat, ohne gesondertes Entgelt möglich sein sollen.
Information am Geldautomaten
Weiter hieß es, dass bei allen anderen Automaten für Bargeldbehebungen ein gesondertes Entgelt fällig werden könne. Der Kunde soll in diesem Fall vor Durchführung der Kartentransaktion am Geldautomaten eine entsprechende Information erhalten. Im Fall seines Einverständnisses wird dem Karteninhaber das vereinbarte Entgelt für die jeweilige Transaktion direkt vom Betreiber des Geldautomaten verrechnet.