Testkriterien
Im Test: 14 klassische Babyphone, davon 8 mit Videoübertragung, 3 smarte Babyphone mit den dazugehörigen Apps fürs Smartphone oder Tablet sowie 3 Babyphon-Apps. Die smarten Babyphone und Babyphon-Apps wurden mit den Premium-Handy-Modellen Samsung Galaxy S10 und iPhone 11 Pro Max geprüft. Eingekauft wurden die Babyphone im September 2019. Die Apps wurden im Oktober 2019 heruntergeladen, die Datenschutzerklärungen im November 2019.
Übertragung
Für Funktion und Klangeindruck wurde gemessen, ab welcher Lautstärke das Gerät reagiert (Ansprechschwelle) und in welchem Bereich sich diese Schwelle regeln lässt. Drei Experten prüften den Klang am Empfänger. Bei Video-Geräten beurteilten sie die Bildqualität bei Tageslicht, im abgedunkelten und im dunklen Raum. Bei smarten Geräten und Apps wurde mit gutem und schlechterem WLAN-Empfang geprüft. Unter Störanfälligkeit gegenüber anderen Babyphonen wurde untersucht, ob andere Babyphone gleichzeitig auf derselben Frequenz funken können. Dafür wurde beurteilt, ob durch andere Babyphon-Empfänger in der Nähe Interferenzeffekte auftreten. Die Reichweite klassischer Geräte wurde in einem Gebäude an diversen Messpunkten bestimmt. Die Entfernungen betrugen bis zu 25 Meter, die Messpositionen waren über zwei Stockwerke verteilt.
Handhabung
Zwei Experten beurteilten, wie hilfreich und verständlich Bedienungsanleitung, Dokumentation und Hilfen sind. Sie achteten unter anderem auf Lesbarkeit und Verständlichkeit. Bei smarten Babyphonen und Babyphon-Apps prüften sie auch die Anleitungen und Hilfen in den jeweiligen Apps. Sie schätzten ein, wie einfach die Inbetriebnahme ist und wie nutzerfreundlich die Produkte im täglichen Gebrauch sind. Sie beurteilten unter anderem, wie gut Nutzer durchs Menü geführt werden und wie leicht sich die Ansprechschwelle an den Geräten einstellen lässt. Bei den klassischen Babyphones prüften die Experten, wie hoch das Verwechslungsrisiko von Sender und Empfänger ist, wie gut sich die Eltern-Einheit tragen lässt (etwa per Gürtel-Clip) und wie standfest sie ist. Unter Anzeigen und Bedienelemente prüften sie, wie gut sich Anzeigen ablesen lassen und wie komfortabel die Bedienelemente sind. Sie bewerteten, wie deutlich die Warnung bei einer Störung war – etwa, wenn die Reichweite überschritten wird, Strom, Akku oder Internet ausfallen. Bei den smarten Babyphonen und den Babyphon-Apps wurde die Handhabung der iOS- und Android-Apps getestet – sofern beide Versionen angeboten wurden – und das schlechtere der beiden Ergebnisse bewertet.
Akku (bei klassischen Babyphonen)
Die Betriebsdauer des Empfängers in Bereitschaft mit einer Akkuladung wurde aus der Akkukapazität und dem gemessenen Strom im Standardmodus rechnerisch ermittelt. Extrapunkte gab es unter anderem für Standardakkus. Geräte mit Videofunktion wurden mit und ohne angeschaltete(r) Bildübertragung geprüft.
Umwelteigenschaften (bei klassischen und smarten Babyphonen)
Ein Experte begutachtete die Verarbeitung, unter anderem Passgenauigkeit, Gratfreiheit und wie solide die Schalter und Einstellelemente sind. Er ermittelte, wie sicher der Kontakt zwischen Buchsen und Steckverbindungen ist und wie gut sich die Geräte reinigen lassen. Die Stabilität der Elterneinheit klassischer Babyphone wurde per Falltest in Anlehnung an DIN EN 60065 überprüft. Der Stromverbrauch wurde anhand eines Nutzerprofils bewertet. Elektromagnetische Felder: Im Abstand von einem Meter vom Sendegerät wurden die elektrischen Feldstärken gemessen.
Basisschutz persönlicher Daten (bei smarten Babyphonen und Apps)
Beim sparsamen Erheben von Nutzerdaten wurde bewertet, ob ein Nutzerkonto angelegt werden muss und wie viele Daten der Anbieter dabei erfasst. Analysiert wurde, welche Daten bei der Nutzung mit iOS- und Android-Apps gesendet wurden. Falls möglich, wurden die Daten entschlüsselt. Ob und wie Anbieter Daten weiterverarbeiten oder an Dritte weitergeben, konnte nicht geprüft werden. Bewertet wurde der Schutz des Nutzerkontos und der Datenübertragung: Dafür wurden etwa die Passwortvorgaben und die Transportverschlüsselung geprüft. Die Sicherheit der Daten auf dem Anbieterserver wurde nicht untersucht, weil dafür rechtlich nicht erlaubte Angriffe auf die Server erforderlich wären. Ein Jurist prüfte die Datenschutzerklärung auf Mängel, etwa unzureichende Informationen über die Weitergabe von Daten an Dritte.
Abwertungen
Abwertungen bewirken, dass Produktmängel sich verstärkt auf das Testurteil auswirken. Sie sind mit einer Fußnote gekennzeichnet. Folgende Abwertungen wurden eingesetzt: War die Übertragung „weniger zufriedenstellend“, konnte das Testurteil maximal eine halbe Note besser sein. Lautete das Urteil für Funktion und Klangeindruck „weniger zufriedenstellend“, wurde die Übertragung um eine halbe Note abgewertet. War die Bildqualität „weniger zufriedenstellend“ oder „nicht zufriedenstellend“, konnte die Übertragung maximal eine halbe Note besser sein. Wurde die Reichweite als „weniger zufriedenstellend“ bewertet, konnte die Übertragung maximal eine Note besser sein. War die Handhabung „weniger zufriedenstellend“, konnte das Testurteil maximal eine Note besser sein. Lautete die Warnung bei Störung „weniger zufriedenstellend“, konnte die Handhabung maximal eine halbe Note besser sein. Bei sehr deutlichen Mängeln in der Datenschutzerklärung wurde das Urteil Basisschutz persönlicher Daten um eine Note abgewertet, zudem konnte es nicht besser als „durchschnittlich“ sein.