Ab September 2013 können Schülerinnen, Schüler und Lehrlinge bis 24 Jahre günstige Jahresnetzkarten für ihr Bundesland kaufen. Die Preise sind unterschiedlich.
Top-Jugendticket ein Verkaufsschlager
Das Top-Jugendticket, die 60-Euro-Jahreskarte für Schülerinnen, Schüler und Lehrlinge, die der Verkehrsverbund Ost-Region VOR für Wien, Niederösterreich und Burgenland im September 2012 einführte, wurde sofort zum Verkaufsschlager: Von rund 514.000 berechtigten Jugendlichen kauften im ersten Jahr 230.000 das Ticket und konnten alle Verkehrsmittel im Verkehrsverbund ohne zusätzliche Kosten benutzen. Das erzeugte enormen Druck, auch in den anderen Bundesländern ein solches Angebot zu schaffen.
Jugendangebote jetzt in fast allen Bundesländern
Mit dem Schuljahr 2013/2014, ab September 2013, ziehen die meisten Verkehrsverbünde nach. Salzburg war bei Redaktionsschluss noch am verhandeln, Vorarlberg hat schon seit fast zehn Jahren ein Ganzjahres-Jugendangebot. Leider ist es aber nicht gelungen, ein einheitliches, österreichweit gültiges Ticket einzuführen.
Die altbewährte Schüler- und Lehrlingsfreifahrt, also eine Karte für den Weg zur Schule oder zum Arbeitsplatz um 19,60 Euro, schließt viele Jugendliche aus, etwa Internats- und Berufsschüler. Denn sie setzt die Festlegung eines Wohnortes voraus; weiters muss die Stecke zumindest viermal pro Woche befahren werden. Auch ist eine Mindestdistanz zur Schule erforderlich.
Individuell und flexibel ...
Die neuen Angebote reagieren auch auf veränderte Lebensumstände und Mobilitätsbedürfnisse. Etwa wenn in Patchwork-Familien Kinder zwischen Vater, Mutter und Großeltern pendeln, von unterschiedlichen Wohnorten aus zur Schule fahren und auch der Weg zur Musikschule, zum Sport usw. vom Schulweg abweicht.
... mit den neuen Jahrestickets
Die neuen Jahrestickets machen Schülerinnen, Schüler und Lehrlinge – nicht jedoch Studierende – bis 24 Jahre um wenig Geld selbstständig mobil, erleichtern die Freizeitgestaltung und entlasten das Familienbudget. Voraussetzung sind Wohnsitz und/oder Schule bzw. Lehrstelle im Bundesland sowie Bezug der Familienbeihilfe und meist das Öffentlichkeitsrecht der besuchten Schulen.