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Rentalcars - Stornogebühr mit "Strafaufschlag"

"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um einen Strafaufschlag bei einer ungewollten Mietauto Stornierung.

Dank Internet kann man Mietautos rechtzeitig und nach ausgiebigem Preisvergleich für den Urlaub vorausbestellen. Herr Brunner nutzte diese Möglichkeit und buchte über einen Vermittler in England (rentalcars.com – Warenzeichen der TravelJigsaw Ltd) ein Auto um 413,70 Euro für Italien. Vermieter war die international tätige Firma Hertz.

Zahlungsbedingungen übersehen

Während der Buchung erhielt Herr Brunner ganz korrekt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und bestätigte deren Kenntnisnahme. Dabei übersah er leider, dass zwar die Mietgebühr online mit einer „Prepaid-Kreditkarte“ bezahlt werden kann, bei der Abholung aber für die Kaution eine „richtige“ Kreditkarte vorgelegt werden muss. Auch eine Kautionshinterlegung in bar ist nicht möglich. Deswegen wurde Herrn Brunner vor Ort die Vermietung des Fahrzeugs verweigert. Laut den AGB von Rentalcars kommt dies einer Stornierung gleich und der Kunde erhält kein Geld zurück.

Firma Hertz und Rentalcars behalten Anzahlung

Nachdem sich Herr Brunner hilfesuchend an das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) gewandt hatte, stellte sich im Zuge der Intervention heraus, dass Hertz selbst nur 95 Euro Stornogebühr verlangt hatte, der Rest aber von Rentalcars einbehalten wurde. Beide Unternehmen bestätigten das auch, Rentalcars beharrt jedoch darauf, nichts zurückzuzahlen.

Bearbeitungsgebühr inklusive "Strafgebühr"

Rechtlich gesehen wäre es in Ordnung, wenn ein kleiner Teil des Betrags als Bearbeitungsgebühr einbehalten wird. Beim restlichen Betrag handelt es sich nach unserer Ansicht jedoch um eine Art „Strafgebühr“, die durch nichts gedeckt ist – und schon gar nicht durch Kulanz und Kundenservice.

 

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