Mit April treten einige Gesetzesänderungen für Radfahrer in Kraft. Telefonieren während des Radfahrens ohne Benutzung einer Freisprecheinrichtung ist nun verboten.
Weiters dürfen Gemeinden neue Arten von Verkehrsflächen einrichten. Zum einen Fahrradstraßen, in denen Autos nur in Ausnahmefällen fahren dürfen, zum anderen Begegnungzonen. Hier haben schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radler Vorrang.
Radwegpflicht aufgehoben
Außerdem kann die Pflicht zur Benutzung von Radwegen in speziellen Fällen aufgehoben werden, wenn es Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt. Gerade auf Radwegen kommt es bekanntlich im Kreuzungsbereich öfter zu Unfällen.
Und: Nach wie vor gilt für Radfahrer die 0,8-Promille-Grenze.