"Ein Fall für KONSUMENT": Fälle aus unserer Beratung, die wir erfolgreich erledigten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. - Diesmal: Die ÖBB erstattete den vollen Ticketpreis doch noch zurück.
Herr Bösch aus Innsbruck hatte Flugtickets von Zürich nach Dar es Salaam gebucht. Die Anreise nach Zürich sollte mit den ÖBB erfolgen, die Bahntickets waren schon gekauft. Doch zwei Stunden vor Abfahrt (lt. Fahrplan 3:40 morgens) wurde im Internet eine über 60-minütige Verspätung angezeigt. Um den Flug nicht zu versäumen, fuhr Herr Bösch mit dem Auto zum Flughafen.
Keine Bestätigung vom Schaffner
Wieder daheim, beantragte er von der ÖBB die Rückerstattung der Bahntickets. Die ÖBB lehnten ab: Herr Bösch hätte seinen Reiserücktritt vom Bahnpersonal bestätigen lassen müssen. Um 3 Uhr morgens? Nachdem wir vermittelt hatten, bekam Herr Bösch von den ÖBB kulanterweise den vollen Ticketpreis retour.
Die Redaktion ändert die Namen betroffener Konsumenten. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .