Wenn der Amtsschimmel wiehert
Meine Frau hat vor Kurzem die besondere Kundenfreundlichkeit der ÖBB kennen gelernt. Sie wollte am Bahnhof Wien Nord schauen, wann der nächste Zug geht und sah ihn schon am Gleis stehen. Da sie aber ihre Streifenkarte noch nicht entwertet hatte, müsste sie wieder über die Stiegen runter – entwerten – und wieder hoch. Weil sie vor Kurzem am Knie operiert wurde und das nicht rechtzeitig schaffen würde, fragte sie den Schaffner, der gerade bei einem Wagonfenster herausschaute, ob er ihr die Streifenkarte entwerten könnte. Der Schaffner verneinte und verwies auf 60 Euro Strafgebühr, die er dafür verlangen müsste. Meine Frau war den Tränen nahe, musste sie doch deshalb eine Stunde auf den nächsten Zug warten.
Ernst Dietrich
Internet
Die ÖBB gab dazu folgende Stellungnahme ab:
Wir bitten um Verständnis dafür, dass sich die Mitarbeiter der ÖBB an die Tarifbestimmungen halten müssen. Einige Strecken – darunter auch die von Ihnen benutzte – sind seit dem 11. Dezember 2005 Selbstbedienungs-Strecken. Auf diesen Strecken müssen die Passagiere vor Fahrtantritt ihr Ticket lösen. Passagiere ohne gültigen Fahrausweis müssen 60 Euro „erhöhtes Beförderungsgeld“ (75 Euro bei Bezahlung mit Erlagschein) zahlen, wenn sie ohne gültigen Fahrausweis bzw. entwerteten Fahrschein angetroffen werden.
ÖBB Personenverkehr AG
Sandra Klein